MDK-Prüfung "medizinisch abgeschlossener Voraufenthalt"

  • Tag,

    Man mag sich über die Konstellationen ärgern, aber ich bleibe noch einmal dabei: Es ist doch auch technisch kaum möglich. Wie sollen OPS aus 2017 in den Datensatz 2016 überführt werden? Gerade diese technischen Aspekte haben doch damals zu der von allen Seiten konsentierten Regelung geführt.

    Die Ansinnen, die Grenzen immer mehr auszuweiten, müssen schon von daher abgelehnt werden.

    Gruß

    merguet

  • Hallo zakspeed,

    Sie sagen, dass es eine "Beurlaubung" war, damit ist es ein Fall.
    Sonst ist es eine Entlassung und eine Wiederaufnahme. Und hier müssen Sie sich fragen lassen, ob es einen med. Grund gab, warum die Entlassung erfolgte.
    Da sind wir bei der fiktiven wirtschaftlichen Behandlungsalternative; auch wenn man natürlich sehr gut verstehen kann, dass aufgrund der Feiertage die Entlassung erfolgt ist - wobei das kein wirklich medizinischer Grund ist.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo zakspeed,

    vielleicht ist das ja gar nicht zu Ihrem Nachteil, siehe Beispiel:

    I21Z (Verplattung distaler Radius) = 0,954
    I41Z (Geri-Frühreha ohne OP) = 1,995

    bei Durchführung in einem Aufenthalt: I34Z = 3,636

    Gewiss, es gibt sicherlich auch andere Konstellationen ...

    Gruß,
    fimuc

  • Hallo Papiertiger2, ich kann Ihren Ärger ja verstehen. Mein Statement sollte aber darauf hinweisen, dass eine FZF zwar unstrittig ausgeschlossen ist, wenn der Jahreswechsel dazwischen liegt. Das fiktive wirtschaftliche Alternativverhalten kommt aber in den BSG Urteilen immer erst nachrangig zum Tragen, wenn die anderen Formen der FZF oder der Beurlaubung nicht greifen.
    D.h. Für die Wirtschaftlichkeit sind die Regeln der FPV irrelevant.
    Zu Merguets Hinweis mit unterschiedlichen OPS- Varianten wird Ihnen ein Anwalt wahrscheinlich sagen: Wenn der Patient fiktiv wirtschaftlich am Stück behandelt worden wäre, würden nur OPS- Kodes aus 2016 angewendet werden, weil es dann fiktiv gar keinen Aufnahmetermin in 2017 geben würde.
    Sie sehen: Fiktiv lösbar sind die Probleme schon...

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,

    aus meiner Erfahrung würde ich sagen, dass es sich bei dieser Problematik nur um wirklich ganz, ganz wenige Einzelfälle handelt - und die Diskussion von dieser Seite her eigentlich nicht lohnt (pauschalierendes System ... usw.)

    Als "unwirtschaftlich" könnte auch die Fallzusammenführung aufgrund Partitionswechsel angesehen werden, wenn diese Fälle medizinisch nichts miteinander zu tun haben. Sollte dies zur Berücksichtigung der BSG-Rechtsprechung und unter Missachtung der FPV dann künftig auch unterbleiben?

    Würde das wirklich irgendjemand wollen?

    Gruß,
    fimuc