Liebes Forum,
leider konnte ich nichts befriedigendes zu dem Thema finden.
In welchem Zeitraum kann die Private Kasse eine Rechnung prüfen (durch med. Dienst). Da sie ja nicht an die 6 Wochen gebunden ist, ist es legitim die Unterlagen mit Einverständnis des Versicherungsnehmers bis zur Verjährungsfrist von 4 Jahren anzufordern.
Zwar habe ich gelesen, das die Anforderung von Unterlagen nicht gleich die Hemmung der Verjährung bedingt, finde es aber im Rahmen der Risikobewertung befremdlich, Anfragen zu erhalten aus 2013 abgerechneten Fällen.
Es gibt ja ein paar Urteile bezüglich der Rechnungskorrektur durch die Krankenhäuser und der Prüfung der Krankenkassen, welche sich ja aber alle auf SGB V Verhältnisse beziehen. Aber warum soll der Grundsatz nach Treu und Glaube nicht auch in der Beziehung zur PKV gelten? Insofern sollte eine Prüfung der Rechnung doch innerhalb des Wirtschaftsjahres (bzw. max. des darauf folgenden) stattfinden.
Ich will ja keine schlafenden Hunde wecken, aber ansonsten könnten ja insolvente PKV´n auf die Idee kommen noch mal schnell mal Fälle der letzten 4 Jahre prüfen und noch Fristgerecht nachfordern....
Dies kann ja eigentlich im Rahmen des Vertrauensschutzes oder ähnlich gearteten Regelungen (UStG) nicht legitim sein!
MfG
Thomas