UGVD-Abschlag: ja oder nein?

  • Hallo zusammen!

    Ist bei folgender Konstellation ein UGVD-Abschlag vorzunehmen oder nicht? Unsere Software sagt nein, die des Kostenträgers ja.


    Patient wird zuverlegt aus einem anderen Krankenhaus, dort VWD < 24 Stunden.
    Bei uns Verweildauer 6 Tage, beatmet auf Intensivstation, E-Grund Tod, DRG A13D (UGVD=6 Tage, Kennzeichnung als Verlegungsfallpauschale).

    Verlegungsabschläge scheiden einvernehmlich aus, da die VWD im abverlegenden KH < 24 Stunden.


    Unter § 1 Abs. 1 der Abrechnungsbestimmungen findet sich folgender Satz (3):

    "... Diese [[die Fallpauschale]] wird nach Maßgabe des § 3 gemindert; dies gilt nicht für Fallpauschalen, die im Fallpauschalen-Katalog als Verlegungs-Fallpauschalen gekennzeichnet sind;"

    ==> also muss ich ja dort erstmal nicht nachlesen, da wir eine Verlegungs-Fallpauschale haben. Nahtlos weiter im Text:

    "für diese Verlegungsfälle sind beim verlegenden Krankenhaus die Regelungen des Absatzes 3 entsprechend anwendbar."

    ==> hier muss ich also auch nicht nachlesen, da wir nicht das verlegende, sondern das aufnehmende KH sind.

    Weiter mit § 3, Abs. 2, Satz 2: "...bei einer frühzeitigen Entlassung durch das aufnehmende Krankenhaus ist die Regelung zur unteren Grenzverweildauer nach § 1 Abs. 3 ... anzuwenden."

    ==> jetzt muss ich also doch dort nachlesen.

    "Ist die Verweildauer von nicht verlegten Patienten [[unserer wurde ja zuverlegt oder sind damit nicht zu- und nicht abverlegte Patienten gemeint??]] kürzer als die untere Grenzverweildauer, ist für die bis zur unteren Grenzverweildauer nicht erbrachten Belegungstage ... ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen. Abweichend von Satz 1 gilt die Abschlagsregelung auch für die Abrechnung von Verlegungs-Fallpauschalen beim verlegenden [[= abverlegenden]] Krankenhaus..."

    Excel würde sagen "Zirkelbezug"?!


    Vom gesunden Menschenverstand her könnte man meinen, dass der Erlös in der A13D pro nicht erbrachtem Belegungstag vor der UGVD kleiner werden müsste. Allerdings würde er das ja sowieso, weil weniger Beatmungsstunden anfielen und eine "kleinere" DRG angesteuert würde.

    Was meinen Sie?

    Ratlose Grüße
    Emilia

  • Hallo,

    ist die UGVD 6 oder der erste Tag mit Abschlag?
    Ich habe die FPV bisher so verstanden, dass bei der Verlegungsfallpauschale dann ein Abschlag zum tragen kommt, wenn die UGVD unterschritten wird.
    Bei Ihnen also nur dann, wenn Tag 6 der erste Tag mit Abschlag ist.

    Gruß
    B.W.

  • Moin,

    in den Abrechnungsbestimmungen der GKV/PKV 2016 ist unter Punkt 2.11.3 dargestellt:

    Beim aufnehmenden KH wird dieser Fall gemäß § 3 Abs. 2 FPV 2016 nicht als Verlegungsfall betrachtet, sondern wie eine Erstaufnahme (vgl. Abbildung 2).


    Somit müssen Sie hier m.E. die Regelung der UGVD gegen sich gelten lassen.

    Zur Frage ob ein Abschlag anfällt geben Sie uns doch bitte die tats. Daten

    Gruß
    zakspeed

  • Hallo kodierer2905 und zakspeed,


    vielen Dank für Ihre Antworten!

    UGVD (= 1. Tag mit Abschlag) = 6. Bei unserem Patienten Zuverlegung am 10.01. und Tod am 16.01.


    @ zakspeed: Die Abrechnungsbestimmungen der GKV/PKV gelten für uns nicht, da wir ein Krankenhaus und keine Krankenkasse sind. Den fettgedruckten Satz in Ihrem Post finde ich in den konsentierten Abrechnungsbestimmungen nicht.
    Hier steht vielmehr:

    "Ist die Verweildauer von NICHT verlegten Patienten kürzer als die untere Grenzverweildauer, ist für die bis zur unteren Grenzverweildauer nicht erbrachten Belegungstage ... ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen. Abweichend von Satz 1 gilt die Abschlagsregelung auch für die Abrechnung von Verlegungs-Fallpauschalen beim verlegenden [[= abverlegenden]] Krankenhaus..." Folglich nach meiner Auffassung eben nicht für die Abrechnung von Verlegungs-Fallpauschalen beim AUFNEHMENDEN Krankenhaus.


    Ich habe 3 verschiedene zertifizierte Grouper ausprobiert. Alle zeigen beim korrekt eingegebenen Fall keinen UGVD-Abschlag an. Auch nicht, wenn ich das E-Datum vorverlege und die VWD z.B. auf 3 Tage reduziere. Das zeigt meines Erachtens, dass die Grouper die FPV korrekt abbilden. Die einzige Möglichkeit den Abschlag zu triggern ist die, dass man den Aufnahmeanlass von "Verlegung" auf ´"Einweisung" oder "Notfall" ändert.


    In unserem KIS wählt man bei zuverlegten Fällen über ein eigenes Feld aus, ob die Aufenthaltsdauer im abverlegenden Krankenhaus kleiner oder größer als 24 h war. Dieser Punkt ist also berücksichtigt. Bisher war mir nicht bekannt, dass man im KIS vor dem Grouping händisch den Aufnahmeanlass ändern (fälschen?) muss.


    Hab ich da was verpasst??


    Viele Grüße und sorry wegen der langen Posts

    Emilia

  • Hallo Emilia,

    sie interpretieren die FPV falsch: in § 3 Abs. 2 S. 2 steht nicht "... ist § 1 Abs. 3 anzuwenden" (dann würde in der Tat die von Ihnen zitierte Ausschluss-Regel gelten), sondern es heißt dort: "... ist die Regelung zur unteren Grenzverweildauer nach § 1 Abs. 3 (..) anzuwenden".

    Der 3M-Grouper zeigt den Abschlag korrekt an, wenn man im Feld "Aufnahmeanlass" die Auswahl "A Verlegung (mit Behandlungsdauer im verlegenden Krankenhaus von unter 24 Stunden)" auswählt. Im Webgrouper der Uni Münster können Sie diesen Aufnahmeanlass gar nicht auswählen, dort nehmen Sie "Verlegung aus einem anderen Krankenhaus im Rahmen einer Kooperation".

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Emilia,

    Sie schrieben
    UGVD (= 1. Tag mit Abschlag) = 6. Bei unserem Patienten Zuverlegung am 10.01. und Tod am 16.01.

    In den Tabellen als Anlage zur FPV steht nicht die uGVD, sondern der erste Tag mit Abschlag, also die uGVD minus 1.
    Dieser Umstand ist zwar trivial, wird aber leider oft verkannt und es wird mit falschen Zahlen für die uGVD gearbeitet.
    Gleiches gilt für die oGVD. Hier ist die Ángabe im Katalog der erste Tag mit Zuschlag, also oGVD plus 1.

    Für die DRG A13D ist der erste Tag mit uGVD-Abschlag der Tag 6, also uGVD gleich Tag 7. Diesen Tag erreichen Sie aber nur mit einer Entlassung an Tag 8.
    Da der Pat. bei Ihnen bereits am 7. Tag verstorben ist, resultieren 6 Tage Verweildauer und somit für einen Tag ein Abschlag.

    Gruß,
    KRD :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von Runge-Durst (9. August 2016 um 10:50)