Hallo zusammen!
Ist bei folgender Konstellation ein UGVD-Abschlag vorzunehmen oder nicht? Unsere Software sagt nein, die des Kostenträgers ja.
Patient wird zuverlegt aus einem anderen Krankenhaus, dort VWD < 24 Stunden.
Bei uns Verweildauer 6 Tage, beatmet auf Intensivstation, E-Grund Tod, DRG A13D (UGVD=6 Tage, Kennzeichnung als Verlegungsfallpauschale).
Verlegungsabschläge scheiden einvernehmlich aus, da die VWD im abverlegenden KH < 24 Stunden.
Unter § 1 Abs. 1 der Abrechnungsbestimmungen findet sich folgender Satz (3):
"... Diese [[die Fallpauschale]] wird nach Maßgabe des § 3 gemindert; dies gilt nicht für Fallpauschalen, die im Fallpauschalen-Katalog als Verlegungs-Fallpauschalen gekennzeichnet sind;"
==> also muss ich ja dort erstmal nicht nachlesen, da wir eine Verlegungs-Fallpauschale haben. Nahtlos weiter im Text:
"für diese Verlegungsfälle sind beim verlegenden Krankenhaus die Regelungen des Absatzes 3 entsprechend anwendbar."
==> hier muss ich also auch nicht nachlesen, da wir nicht das verlegende, sondern das aufnehmende KH sind.
Weiter mit § 3, Abs. 2, Satz 2: "...bei einer frühzeitigen Entlassung durch das aufnehmende Krankenhaus ist die Regelung zur unteren Grenzverweildauer nach § 1 Abs. 3 ... anzuwenden."
==> jetzt muss ich also doch dort nachlesen.
"Ist die Verweildauer von nicht verlegten Patienten [[unserer wurde ja zuverlegt oder sind damit nicht zu- und nicht abverlegte Patienten gemeint??]] kürzer als die untere Grenzverweildauer, ist für die bis zur unteren Grenzverweildauer nicht erbrachten Belegungstage ... ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen. Abweichend von Satz 1 gilt die Abschlagsregelung auch für die Abrechnung von Verlegungs-Fallpauschalen beim verlegenden [[= abverlegenden]] Krankenhaus..."
Excel würde sagen "Zirkelbezug"?!
Vom gesunden Menschenverstand her könnte man meinen, dass der Erlös in der A13D pro nicht erbrachtem Belegungstag vor der UGVD kleiner werden müsste. Allerdings würde er das ja sowieso, weil weniger Beatmungsstunden anfielen und eine "kleinere" DRG angesteuert würde.
Was meinen Sie?
Ratlose Grüße
Emilia