• Liebes Forum,
    habe eben den Katalogeffekt für unsere Klinik bekommen und nack Komplexbehandlung und Nicht-Komplexbehandlung aufgeschlüsselt. Man hört allerorten, dass Sachleistungen im DRG-System 2017 geringer und personelle Leistungen höher bewertet werden.

    Ich dachte aber immer, es gebe ein "heiliges" Kalkulationshandbuch, in dem 3M ca. 2002/2003 die Vollkostenrechnung festgelegt hat. Das InEK kann doch aber nur solche Änderungen in der Bewertung von Sach- und/oder personellen Leistungen vornehmen, wenn die Kalkulationssystematik geändert wird. Oder übersehe ich da etwas ?

    Viele Grüße aus Schwerin

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Hallo Herr Bobrowski,

    wenn ich es richtig verstanden habe rechnet InEK mit einer Bezugsgröße von kann über 2900 Euro und damit mit einem deutlich niedrigen Wert als der Landesbasisfallwert. Somit sind die Sachkosten relativ gesehen zu hoch bewertet; und dies sollte etwas bereinigt werden.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo Kollegin B.W.,
    ja, das man das bereinigt scheint ja OK für mich. Nur wie macht das InEK das technisch, ohne die Vorschriften des Kalkulationshandbuchs zu ändern? Oder reicht die Änderung der Bezugsgröße?

    Viele Grüße
    Christoph Bobrowski

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Hallo,

    hier gibt es einen - zumindest derzeit - herunterladbaren Vortrag von Dr. Heimig zum Thema. Wenn ich es richtig verstehe werden im Anschluss an die normale Kostenkalkulation die eindeutigen Sachkosten, nämlich die Kostenarten 4a, 4b, 5, 6a und 6b nicht durch die Bezugsgröße sondern durch den Bundesbasisfallwert des Systemjahres geteilt - der etwa 10 bis 15% über der Bezugsgröße liegt - um die Bewertungsrelationen zu ermitteln. Anschließend wir die Bezugsgröße neu ermittelt, weil ja die Summe der Bewertungsrelationen auf Bundesebene gleichbleiben soll. Es wird also keine Bewertungsrelation und auch kein Geld dem System entzogen, sondern es steigen die Anteile an den Bewertungsrelationen in den anderen Kostenarten (also insbesondere bei den Personalkostenarten).

    Ich halte diese Vorgehensweise nicht nur für sachgerecht, weil die aus den IST-Kosten des Datenjahres ermittelten Sachkosten durch den deutlich höheren Basisfallwert des Systemjahres absolut überbewertet wurden (und damit die Personalkosten unterbewertet), sondern für eine der wichtigsten und richtigsten Entscheidungen seit Einführung des DRG-Systems. Leider konnte die DKG da wieder mal nicht über ihren Schatten springen und hat - statt zu feiern, dass endlich die Personalkosten im Krankenhaus sachgerecht bewertet werden - einen Übergang vereinbart, so dass dies in diesem Jahr nur zu 50% umgesetzt wird. Die Sachkostenarten werden also tatsächlich noch nicht durch den Bundesbasisfallwert sondern durch den Mittelwert zwischen Bundesbasisfallwert und ursprünglicher Bezugsgröße geteilt.

    Gruß

  • Hallo zusammen,
    Eine andere Frage zum System 2017
    Ich habe gehört, dass die Häuser, die in 2017 die abgesenkte BR der I68D und I68E abrechnen müssen irgendwo veröffentlicht werden. Leider finde ich auf den einschlägigen Seiten nichts dazu. Hat vielleicht jemand von Ihnen bereits nähere Informationen?
    Danke und eine schöne erste Adventwoche

  • wenn ich es richtig verstanden habe rechnet InEK mit einer Bezugsgröße von kann über 2900 Euro und damit mit einem deutlich niedrigen Wert als der Landesbasisfallwert. Somit sind die Sachkosten relativ gesehen zu hoch bewertet; und dies sollte etwas bereinigt werden.

    Hallo Kodierer2905,

    so wie Sie es darstellen, habe auch ich es gehört; ich habe das allerdings nicht verstanden.

    Die Diskrepanz zwischen Bezugsgröße (also InEK-internem Basisfallwert) und Landesbasisfallwert führt nicht nur zu einer Höherbewertung der Sachkosten, sondern in gleicher Weise auch zu einer Höherbewertung der Peronalkosten.

    Was man mit dem Verfahren bewirkt, ist m.E. dass sachkostenlastige DRG's weniger attraktiv vergütet werden, personalkostenlastige DRG's hingegen attraktiver.

    Oder denke ich da falsch?

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo zusammen,

    Es müsste so sein, wie Medman2 schrieb:

    "Was man mit dem Verfahren bewirkt, ist m.E. dass sachkostenlastige DRG's weniger attraktiv vergütet werden, personalkostenlastige DRG's hingegen attraktiver."

    Und das wäre ja auch gut so, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Medman2

    die Personalkosten sind in diesen zwei Jahren allerdings in der Regel ebenfalls angestiegen - wesentlich stärker als die Sachkosten, die oft sogar eher rückläufig sind. Daher handelt es sich in meinen Augen auch um eine sinnvolle Korrektur und zwar genau aus dem Grund, den Sie nennen: Personalkostenintensive DRG werden attraktiver (den gestiegenen Personalkosten entsprechend) und sachkostelastige DRG werden weniger attraktiv (und weniger über-)vergütet.

    Gruß