Konsequent klagen

  • Hallo,
    aber schon das Schachern gart mich an! wenn jeder ein paar Abstriche macht... demnächst dann auch an der Leistung oder wie? Wir sind mittlerweile bei absolutem nur wirtschaftlichen Denken und Handeln angekommen! - nicht mehr menschlich oder teils auch ärztlich; wird sonst nicht bezahlt - gibt also Ärger von KK/Gesetzgeber oder von der "oberen" Abteilung( von der letztlich aber auch nicht zu unrecht bei der Finanzierungs-/Erlössituation derzeit).
    Es wird auf irgendmöglich billigere fiktive Fallverläufe geprüft! Und der Gesetzgeber macht ohne Abstriche mit...
    Krankenhausalltag ist irgandwann aber ausoptimiert...

    Klagen und Klagen?

  • Hallo,

    wir bekommen von der überwiegenden Anzahl (!) der Kassen substantiierte Widersprüche mit dem Hinweis auf die PrüfvV zurück, dort sei ein Widerspruch nicht vorgesehen. Aus unserem Haus kommen ausschließlich substantiierte Widersprüche, einen Textbaustein gibt es nicht. Da kann von schwarzen Schafen eigentlich nicht mehr die Rede sein.

    Ein förmliches Widerspruchsverfahren war auch vor der PrüfvV nicht vorgesehen, gleichwohl sinnvoll.

    Wir prüfen in solchen Fällen ebenfalls sehr selbstkritisch die Erfolgsaussichten und klagen, wenn unseres Erachtens hinreichend Aussicht auf Erfolg bsteht.

    Dies betrifft im Übrigen auch die Aufwandspauschale, die nur 300 € beträgt. Die Summe der Prüfpauschalen macht es. Und es gibt spezielle Kassen, die das sehr extensiv betreiben.
    Wenn ich dann bisweilen willfährige Gutachten sehe, nach denen z.B. bei der akuten Sinusitis zusätzlich der behandelte Kopfschmerz zu kodieren ist, offensichtlich nur, um der KK eine Möglichkeit zur Zurückweisung der Prüfpauschale zu liefern, meine ich, dass dieses Vorgehen nicht nur sinnvoll sondern notwendig ist.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Klagen aus Prinzip macht in der Regel wenig Sinn. Vor Gericht erhält man eben ein Urteil, und eben kein Prinzip.

    Klagen bedeutet eben auch Risiko, denn der bekannte Spruch, dass man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist, gilt eben.

    Das soll aber nicht heißen, dass man sich alles gefallen lassen sollte. So manche MDK-Begründung kann man und muss man auch tatsächlich in Zweifel ziehen. An dieser Stelle sei nur mal die Problematik der VAC-DRGs genannt, bei denen gerne mal gestrichen wird, weil man schlichtweg behauptet, dass eine Vac-Anlage nicht indiziert sei, wenn noch nicht alle anderen konventionellen Mittel ausgeschöpft sind. Wenn nämlich durch eine Vac-Anlage sich ein schnellerer Heilungserfolg einstellt als durch das ewige festhalten an alt hergebrachten Methoden, was insgesamt der Volkswirtschaft zu Gute kommt, dann kann man eben nicht deratig begründen.

    Gleichwohl muss man aber eine Klage sich immer gut überlegen, insbesondere dann, wenn das eigene Haus nicht gerade im Geld schwimmt. Denn klagen kostet eben nicht nur Zeit, sondern auch im Vorfeld Geld, und letzendlich wird man auch nur einen rechtlichen Beistand dazufinden, wenn es sich für diesen auch lohnt.

    Daher ist mein Rat für die Klage immer, dass es zu einem gute Erfolgsaussichten in sich trägt, und eben auch aus einer betriebswirtschaftlichen Sichtweise Sinn macht.