Multimodale stationäre Schmerztherapie

  • Hallo,

    mal eine Frage an diejenigen, die eine stationäre multimodale Schmerztherapie durchführen.

    Wie sieht es da mit den MDK Prüfungen hinsichtlich der stationären Notwendigkeit aus? Wir haben bisher eine Aussage erhalten, dass die stationäre Durchführung nicht Notwendig ist, da es sich um eine Leistung aus dem Rehabereich handelt.

    Kann mir jemand seine Erfahrungen mitteilen?

    Vielen Dank

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Guten Morgen,

    also bei uns wird daraus meistens ein ambulanter Fall gemacht. Das wird bei Ihrem MDK ja dann denke ich mal auch der Fall sein oder?

    MfG

  • Hallo,

    das kann man so pauschal nicht sagen. Sicherlich ist die Abgrenzung zur Rehabilitation gerade bei chron. Schmerzen schwierig. Die stationäre multimodale Schmerztherapie darf kein Ersatz bzw. Ausweichen aufgrund mangelnder ambulanten Versorgung (Stichwort Heilmittel-Budget) oder restriktiver Ablehnung von Rehabilitation (z.B. Wartezeit von grds. 4 Jahren, ambulant vor stationär) sein.
    Wenn eine unimodale ambulante Schmerztherapie scheitert kann eine multimodale stationäre Schmerztherapie durchaus der nächste Schritt sein. Nur sollte der ambulante Bereich dann auch tatsächlich ausgereizt sein (es ist schwierig eine stat. Therapie bei chron. Rückenschmerzen zu begründen wenn der Patient z.B. in den letzten Jahren keine einzige Physiotherapie erhalten hat).
    Und sie sollte auch nicht jährlich zur gleichen Zeit wiederholt werden, dann wird sehr schnell ein Reha-Charakter unterstellt.

    Gruß
    zakspeed

  • Hallo,

    vielen Dank für die Antworten.

    Die ambulante Therapie ist bei unseren Patienten bereits ausgeschöpft, vorher nehmen wir die Patienten gar nicht erst auf.

    Hat mir auf jeden Fall schon mal geholfen. :thumbup:

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo zusammen,
    und genau das schlägt dem Fass den Boden aus...genau wie bei RheumaKomplextherapie(trotz vorheriger "Ausschöpfung" ambulanter Ressourcen- was wir prinzipiell ja auch nicht steuern können) nämlich laut MDK: nach spätestens 7Tagen wäre fachlich korrekt durchgeführt eine akute Schmerzoptimierung machbar, Entlassung möglich und Rest ambulant.
    Genau das wird hier auch so kommen!!! Ich glaube stationäre Komplextherapie-OPS werden genau deswegen so erfunden und an bestimmte Zeiten gekoppelt dass das KH eben alle Ressourcen ausschöpft(mit Blick auf den Patienten und nicht auf die "Wirtschaftlichkeit") bezahlt wird es aber am Ende nicht da Aufenthalt entweder zu kurz oder im Nachgang von anderen gekürzt wird...

    Kein Glaube mehr...

    Rokka

    2 Mal editiert, zuletzt von rokka (4. August 2016 um 11:25)

  • Hello again,

    es erstaunt aber auch, wenn alle (!) Patienten genau 7 Belegungstage verbleiben (der OPS lautet 7-13 Tage) und dann entlassen werden (am besten noch mit dem Hinweis "wir müssen Sie entlassen, mehr zahlt/bewilligt IHRE Kasse nicht". Das mal eine(r) 8,9,10,11,12 oder sogar 13 Tage bleibt ist verschwindend gering.

    Könnte man mit fast allen Mindestverweildauern so weiterspinnen. Kennt man aber schon lange von der UGVD.

    und zum Thema zurück: es muss ja nicht immer gleich eine komplette Fehlbelegung festgestellt werden, hier gibt es ja auch "normale" DRG die zur Abrechnung kommen könnten. Als Haus sollte man halt schauen, ob wirklich jeder Patient die für den OPS erforderlichen Tage oder sogar auch mal länger bleiben muss. Der MDK stellt ja auch nicht in jedem Fall eine komplette Fehlbelegung fest, oder?

    Gruß
    zakspeed

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    http://dgschmerzmedizin.de/download/press…_defizitaer.pdf

    Prof.Dr. Joachim Nadstawek, erklärt: „Die ambulante schmerzmedizinische Versorgung
    in Deutschland istbundesweit insgesamt katastrophal.

    KKH-VorstandIngo Kailuweit kann das mit Zahlen untermauern: „Wir sehen beim Durchschnitt derlangjährigen Schmerzpatienten 44 Arztkontakte pro Jahr.“


    Gruß
    E Rembs

  • Unfassbar. Es sind eben nicht die Krankenhäuser die bei den Fällen die VWD drücken wollen, sondern die Krankenkassen! Der Laie wird hier für doof verkauft....

    Ich sag's nur ungern, aber es sind bei der multimodalen Schmerztherapie tatsächlich oft die Krankenhäuser. Leider führen die unterschiedlichen Intensitäten der MMST (letzte Ziffer im OPS-Code) mangels Kalkulationsdaten immer noch alle in die selbe DRG. Dies führt dazu, dass an etlichen Häusern "multimodale Therapien" von geringer Intensität und Dauer angeboten werden, die therapeutisch häufig wenig sinnvoll sind und deren Hauptzweck ganz offenbar die Erlösgenerierung ist. Den seriös arbeitenden Einrichtungen sind diese Trittbrettfahrer, die mit dem halben Aufwand den identischen Erlös erzielen, schon lange ein Dorn im Auge. Deswegen ist der 2016 eingeführte DRG-Split für B47 und U42 schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Was in der nun verlängerten Behandlungsdauer tatsächlich passiert, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

    Irgendwann musste das natürlich auch den Kostenträgern auffallen, die für ihr Geld auch Qualität sehen wollen - ein Ansinnen, das übrigens von schmerztherapeutischen Fachgesellschaften durchaus unterstützt wird. Die oben zitierte Kassenvertreterin gehört zumindest nicht zu den "bösen", so weit ich das beurteilen kann.

    Was die Ursprungsfrage angeht: Primäre Fehlbelegung wird von den Kassen regelmäßig angefragt, vom MDK aber ebenso regelmäßig verneint - was sicherlich auch daran liegt, dass wir die Patienten in einem mehrstufigen Verfahren "vorsortieren" (Schmerzfragebogen, Telefonat mit dem Patienten, vorstationäres Assessment durch Arzt, Psychologen, Physio- und Ergotherapeuten). Häufigster Streitpunkt ist bei uns die Verweildauer, aktuell bei einem Gutachter auch die HD (wobei mir letzteres die wenigsten Sorgen bereitet). Der von Herrn Rembs verlinkte Begutachtungsleitfaden hilft übrigens tatsächlich häufig weiter - wir haben Inhouse-Prüfungen (wenn auch leider ohne fachliche Diskussion), unser MedCo legt das Ding immer neben den Aktenstapel - scheint tatsächlich benutzt zu werden ;)

    In meinem letzten Haus war man übrigens durchaus klagefreudig. Leider herrscht zumindest auf erstinstanzlicher Ebene offenbar Mangel an qualifizierten Gutachtern aus diesem Bereich. Wenn das SG dann mit einer schmerztherapeutischen Fragestellung einen Kardiologen beauftragt, fragt man sich ja schon, was das soll...

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer