- Offizieller Beitrag
Guten Tag
Erste Entscheidung des Schlichtungsausschusses Bund gemäߧ 17c Abs. 3 KHG
Siehe:
http://www.dkgev.de/media/file/24341.Beschluss_Schlichtungsausschuss_Bund_gem._§_17c_Abs._3__KHG.pdf
Gruss
E. Rembs
Guten Tag
Erste Entscheidung des Schlichtungsausschusses Bund gemäߧ 17c Abs. 3 KHG
Siehe:
http://www.dkgev.de/media/file/24341.Beschluss_Schlichtungsausschuss_Bund_gem._§_17c_Abs._3__KHG.pdf
Gruss
E. Rembs
Hallo Herr Rembs,
vielen Dank für den Hinweis! Und wird jetzt eine Seite dagegen klagen oder wird das dann bei der Abfassung der nächsten DKR-Version so übernommen? Bin gespannt...
Schönen Wochenstart!
RA Berbuir
Guten Morgen,
wogegen soll man da klagen?
Das entspricht doch den DKR vollumfänglich. (Vgl. DRK 201 Beispiel 5 und 9). Das wäre bei Aszitespunktion oder Pneumonie-Behandlung doch ähnlich. Bei TU-Anämie wäre es die D63.0* und somit TU HD.
Sofern die TU-Erkrankung symptomatisch oder systemisch weiterbehandelt wird oder erweiterte Diagnostik hinsichtlich des Primarius erfolgt, bliebt der TU HD. Wo ist das Problem?
Oder übersehe ich was?
Gruß
merguet
Hallo,
womit dann die SEG4 Empfehlungen wohl noch einmal kritisch betrachtet werden müssen, z. B.:
Kodierempfehlung: 134
Schlagworte: Rektumkarzinom, Enterokolitis, Malignom, Hauptdiagnose
Erstellt: 26.06.2007
Aktualisiert: 01.01.2016
Problem /Erläuterung:
Patient mit einem Rektumkarzinom, Zustand nach Operation und Radiochemotherapie. Ambulante Durchführung einer palliativen
Chemotherapie mit FUFOX (5 FU, Folinsäure und Oxaliplatin). Aufnahme drei Tage nach der Chemotherapie mit einer massiven Enterokolitis als
Nebenwirkung der Chemotherapie. Symptomatische Therapie mit parenteraler Ernährung, prophylaktisch Antibiotika und Antiemetika. Schmerzmedikation
wegen Schmerzen in der Hüfte. Transfusion von zwei Erythrozytenkonzentraten bei Tumoranämie. MRT der Hüfte bei Verdacht auf
Metastase, die sich nicht bestätigte.
Was ist die Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung: Die stationäre Aufnahme erfolgte wegen der Enterokolitis nach Chemotherapie und wird nach DKR 0201 („War der Aufnahmegrund weder die maligne Erkrankung noch die Chemotherapie, so ist die Hauptdiagnose gemäß DKR D002 Hauptdiagnose zu wählen“) mit K52.1 Toxische Gastroenteritis und Kolitis angegeben. Zur weiteren Spezifizierung kann als Nebendiagnose Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen hinzu kodiert werden.
Hier werden Diagnostik und Therapie in direktem Zusammenhang mit dem Malignom durchgeführt. Also nach der Auslegung "Wenn weiter Therapie und Diagnostik, dann CA = HD" stimmt das dann nicht mehr.
Guten Tag
„Diese Entscheidung wird … zumZeitpunkt der Veröffentlichung wirksam“
Mal sehen wann die SEG 4 Empfehlungen angepasst werden…
Gruß
E Rembs
Hallo zusammen,
sowohl in den DKR als auch im Spruch des Schlichtungsausschusses ist immer die Rede von Patienten mit bekanntem Tumor.
Wie würden Sie folgende Konstellation beurteilen?
Aufnahme wegen Obstipation; ED von Lebermetastasen in dem Aufenthalt; Primarius bleibt unerkannt.
Also liegt kein bekannter Tumor bei Aufnahme vor. behandelt wird die Obstipation (2BT), aber Diagnostik zum Auffinden des Primarius mit Fund der Metastasen.
Die KK möchte gern die Obstipation, da Aufnahmegrund und allein behandelt. KH natürlich die Metastase als Ursache der Obstipation.
Ich bin sehr gespannt auf Ihre Meinungen - vielen Dank im Voraus
Hallo,
aber die Lebermetastasen machen eigentlich keine Obstipation. Aber wann wurden sie gefunden? in der Aufnahmesituation? weil Obstipation ja nur (je nach Fall) bedingte stationäre Aufnahmeindikation (dann auch HD), die gefundenen Metastasen schon eher, aber wichtig wäre wann diese gefunden wurden: wenn erst im Verlauf dann ND, oder wenn bei Aufnahme dann entspr. des Ressourvcenargumentes dann auch eher HD und vermutl. auch Aufnahmegrund. (oder aber Im Sinne einer vermuteten Tumor-Obstipation-die hier aber eben nicht nachgewiesen wurde...) ...ach ja DKR/ Innere Medizin und Realität sind manchmal schon schwer vereinbar, würde helfen wenn der MDK das dann auch realistischer sehen würde und die komplexität erfasst und Kodierungen eben auch mal so akzeptiert wenn erklärbar und nicht spürbar andere Interessen verfolgt.
Hallo Frau Tuschke,
Der Schlichtungsspruch ist hier nicht einschlägig, weil der Tumor neu diagnostiziert wurde. Somit entfällt m.E. Auch die Obstipation als HD, weil sie als Symptom bei neu diagnostizierter Grundkrankheit nicht HD sein kann.
Aber:
Mit freundlichen Grüßen
Breitmeier
...stimmt 2 BT...etwas kurz für unklare Metastasen...verstorben?, E.gg.ärztl. Rat?, warum keine Biopsie etc...
aber was macht das mit der Kodierung? die ist abhg.von den Umständen der Aufnahme, des Verlaufes und der epikritischen Betrachtung auch entsprechend des Aufwandes... also mit der geringen Information Fall hier nicht zu klären
rokka
Hallo zusammen,
Patient wird bei bekanntem Prostata-CA und Wirbelsäulenmetastasen zur OP an der Wirbelsäule aufgenommen, das Prostata-CA wird medikamentös weiterbehandelt. Muss laut dem Schlichtungsausschuss Bund jetzt als HD das Prostata-CA kodiert werden??????
Vielen Dank!
Hallo Ricco,
ich würde sagen ja, da die medikamentöse Therapie des Primärtumors eine therapeutische Maßnahme in direktem Zusammenhang mit der noch nicht abschließend behandelten Tumorerkrankung darstellt. Wenn nach der Begründung des Beschlusses sogar die Portimplantation ausreichen soll, ist die Medikation als "erkrankungsnähere" Maßnahme m.E. ebenfalls als Ausnahme zu werten...!?
Was sagt die restliche Gemeinde?
MfG, RA Berbuir