Guten Morgen,
in der Hoffnung, dass mir hier wie gewohnt jemand weiterhelfen kann:
Ich finde leider weder in den PEPP Abrechnungsbestimmungen noch im Abschlussbericht irgendeine Aussage zu folgendem Thema.
Ein Patient wird um 23:45 Uhr aufgenommen und lässt sich am nächsten Morgen (5:30Uhr) gegen ärztlichen Rat entlassen.
Das System gibt mir für diesen Fall eine Verweildauer von 2 Behandlungstagen aus, was ja nach Aussage der Abrechnungsbestimmungen völlig legitim erscheint, denn: "Berechnungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts inklusive des Verlegungs- oder Entlassungstages aus dem Krankenhaus" (Auszug aus Vereinbarung PEPPV 2016).
Meiner Ansicht nach, kann das nicht richtig sein, da der Patient nicht mal 6 Stunden aufgenommen war. Wie gesagt, finde ich leider keine Aussagen zu der Thematik.
Daher meine Frage: wie werden solche Fälle in der Praxis abgerechnet? Wenn man die VWD bei 2 Tagen belässt, wie reagiert das MDK? Gibt es bereits Erfahrungen?
Vielen Dank