OPS 5-784 bei Verwendung von Spongiosafragmenten aus einem Unfalldefekt

  • Nach einer komplexen Humerusfraktur werden abgesplitterte Spongiosafragmente zunächst entfernt und nach Stabilisierung mit Platten in verbliebene Defekte gefüllt. Die Klinik kodiert 5-784.03.
    Dem widerspricht der Kostenträger, weil begrifflich keine Transplantation vorliege, da das Gewebe aus derselben Region stamme.
    Auch eine Transposition liege nicht vor, da hierzu eine gezielte Verlagerung von Gewebe von A nach B erforderlich sei.

    Sind die Begriffe hier wirklich so eng auszulegen? Und warum wird der Kode dann ausdrücklich für die Nutzung von ortsständigem Gewebe ausgeschlossen, wenn dies ohnehin keine Transplantation ist? Oder soll sich der Hinweis nur auf Transpositionen beziehen?

    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es sich um eine therapeutische Transplantation/Transposition handelt, ist es zu kodieren. Ausnahme ist, es werden iatrogene/zugangsbedingte Defekte mit ortsständigem Gewebe aufgefüllt. Der Hinweis bezieht sich auf Transplantation/Transposition, womit eben genau das gemeint ist: "Verfülle selbstgemachte/zugangsbedingte Defekte mit ortsständigem Gewebe = kodiere nicht. Verfülle unfallbedingte / krankhafte Defekte = kodiere."
    Wenn man Knochenstücke aus dem Körper entfernt hat, wird man beim Auffüllen eines Defektes kaum diese ganzen Stücke wieder genau an ihren Platz zurückbringen können, womit ich transplantiere/transpositioniere. Die von der Kasse interpretierte Aussage steckt nirgends drin.

    Bitte!

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    2 Mal editiert, zuletzt von D. D. Selter (29. August 2016 um 11:01)