Verlegungsabschläge in aufnehmenden Krankenhaus

  • Hallo liebes Forum,
    Patient wird von der Palliativstation im Haus, Aufenthalt 13 Tage ( Abrechnung mit Tagessätzen-kein DRG System) auf eine Akutstation verlegt. Dort wird der Patient nach 24 Std entlassen, Abrechnung im DRG System (MGVD 5). Kasse möchte 4 Tage Verlegungsabschlag berechnen von der DRG der Akutstation. Kasse bezieht sich auf §3 Absatz (2) Fallpauschalenkatalog. Ist dies korrekt? ?(
    Vielen Dank für die Hilfe

  • Hallo april,

    die Konstellation verstehe ich medizinisch und leistungsrechtlich nicht: Warum ist nach 13 Tagen Palli ein Tag akut-stationär erforderlich und warum ist die Palliativabteilung außerhalb des DRG- Systems? Oder war es vielleicht ein Hospiz?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,

    unabhängig von der medizinischen Konstellation ist auch bei Verlegung zwischen den Geltungsbereichen bzw aus einer besonderen Einrichtung (solange es sich um ein Krankenhaus nach §§108/109 SGB V hadelt) ein Verlegungsabschlag zu berücksichtigen.

    Gruß