Hauptdiagnose bei entgleistem INR

  • Hallo Kodierer2905,

    vielen Dank für den Hinweis.

    Allerdings ist dies, zumindest für mich, nicht ersichtlich. Einen Hinweis, z.B. in den FAQ, sehe ich nicht. Eine offizielle Stellungnahme des DIMDI ist mir nicht bekannt.

    Es gelten die offiziellen Ausführungen im ICD, die ich wie oben dargestellt verstehe. Diese Auslegung ist m.E schlüssig und widerspruchsfrei.

    Die anderweitige Auslegung (D68.33 nur bei Blutung) ist - egal von wem vertreten - nicht widerspruchsfrei.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo,

    Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass die Z92.1 für die interventionsbedürftige Quick/INR Entgleisung zu kodieren sein soll. Denn dabei handelt es sich ja eben nicht wie bei der Marcumardauertherapie ohne Entgleisung nurmehr um ein potentielles (also ein mögliches, vielleicht zukünftiges) Gesundheitsrisiko in der Eigenanamnese (siehe Überschrift Z80-Z99) sondern dann um ein akutes, real vorliegendes Risiko, welchem durch zusätzliche Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden muss.
    Folgerichtig kann die Z92.1 auch keine Hauptdiagnose sein, da sie keinen Grund für eine Behandlung erkennen lässt. Als Nebendiagnose gilt natürlich auch, dass die Z92.1 den zusätzlichen Aufwand (und die neu dazugekommene Diagnose) nicht widerspiegelt.

    Freundliche Grüße