Kinder- und Jugendpsychosomatik Voraussetzung Psychologe

  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage an all diejenigen, die im Bereich Kinder- und Jugendpsychosomatik fit sind.
    In unserem Haus soll eine Kinder- und Jugendpsychosomatik eröffnet werden (mit stationären Betten und Tagesklinik). Derzeit bin ich ein wenig ratlos und habe das Gefühl, ich laufe bei diesem Thema im Kreis, vielleicht kann mir ja jemand ein wenig auf die Sprünge helfen. :S
    Geplant ist vorerst diese über (mit den Kassen verhandelte) Tagessätze abzurechnen. Laut Angabe des künftigen Arztes soll es sich um die OPS 9-403 Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie und 9-402.0 Psychosomatische und psychotherapeutische Komplexbehandlung handeln. Parallel sollen sich die Möglichkeiten im PEPP-System angesehen werden.
    Zu dem geplanten Personal: eingestellt werden soll ein FA für Kinder-und Jugendpsychiatrie, ein Sozialpädagoge (KJP in Ausbildung bis mind. 2018), diverses Pflegepersonal. Die entsprechenden Spezialtherapeuten sollen aus der Erwachsenenpsychosomatik mit eingeplant werden.
    Meine Laienfrage dazu ist, inwieweit der Sozialpädagoge in KJP Ausbildungen Leistungen erbringen darf und zur Berechnung hinzugezogen werden kann. Er soll allein Gruppen leiten und auch Gespräche (insbesondere Aufnahmen) in Eigenregie durchführen. Zusätzlich soll ein KJP auf Honorarbasis für wenige Stunden die Woche zur Verfügung stehen.
    Ist das so überhaupt möglich? Kann der FA in diesem Falle als Mentor/Supervisor fungieren? Muss er die Leistungen des KJP in Ausbildung gegenzeichnen? Oder muss ein festangestellter "fertiger" KJP im Haus verfügbar sein?

    Vielleicht kann mir jemand etwas Licht ins Dunkle bringen.. ?(

    Vielen Dank schonmal

    "Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen"

    (Johann Wolfgang von Goethe)