Atemnotsyndrom vs Lungenversagen beim Neugeborenen

  • Hallo Zusammen

    Ich habe in der letzten Woche diese Frage schon unter einem thematisch passenden Beitrag gestellt und leider keine Antwort erhalten. Ich hoffe, es lag daran, dass es ein alter Thread war und es kann mir doch jemand weiter helfen. ?(

    Mich beschäftigt eine Frage zum Atemnotsyndrom des Neugeborenen (P22.0) bzw. dem Lungenversagen (P28.5),die ich bisher nicht beantwortet gefunden habe. Ich bin neu in dem Thema und mir fehlt da wohl noch etwas das medizinische Hintergrundwissen.
    Es geht in unseren Fällen um Neugeborene, die aufgrund der P22.0 und P28.5 beatmet werden müssen. Laut unseren Ärzten sind es zwei unterschiedliche Diagnosen, die bei diesen Kindern häufig gemeinsam auftreten. Gemeinsam Triggern die Diagnosen den Fall (das nur am Rande). Nun fehlt mir gegenüber dem MDK, der die P28.5 gerne als Symptom bzw. stärkste Ausprägung der P22.0 einstufen möchte, und der daher eine Kodierung dieser P28.5 ablehnt, die stichhaltige Argumentation.

    Wie kann ich nachweisen dass das Atemnotsyndrom unabhängig zum respiratorischen Versagen bestand. Also, wie kann ich da gegen den MDK argumentieren? Der Aufwand ist in meinen Fällen durch eine LZ-Beatmung gegeben. P22.0 wurde in einigen Fällen durch Surfactantgabe therapiert, in einigen aber auch nicht. Der MDK bestreitet, dass die Erkrankungen sich abgrenzen lassen und somit parallel kodiert werden können. Meiner Argumentation, dass die P28.5 analog zur J96,- bei Erwachsenen zu sehen ist, widerspricht er mit dem Argument, dass unter J96.- die P22.- als Exklusivum steht und somit analog zu sehen ist. Mit nur einer dieser Diagnosen sackt die Bewertung der Fälle natürlich ab. Laut Definitionshandbuch werden eben P22.0 und P28.5 als schweres Problem beim Neugeborenen gewertet und triggern zu zweit die DRG nach oben. Gibt es da Erfahrungswerte bei MDK-Entscheidungen oder Fallbesprechungen mit den KK? Oder kennt sogar jemand ein Urteil?

    Vielen Dank für jeden Tipp und eine ruhigen Start in die Woche

  • Guten Morgen,

    in den SEG4 gibt es die Kodierempfehlung Nr. 165:


    Problem/Erläuterung:
    Ein Neugeborenes wird wegen Dyspnoe in einem Perinatalzentrum aufgenommen. Als Ursache zeigt sich ein Atemnotsyndrom II. bis III. Grades (Einteilung nach Gideon). Im weiteren Verlauf verschlechtert sich die respiratorische Situation, das Neugeborene wird beatmungspflichtig. Wie lautet die korrekte Kodierung?

    Kodierempfehlung:
    Die Aufnahme des Neugeborenen erfolgte wegen Dyspnoe. P22.0 Atemnotsyndrom [Respiratory distress syndrome] des Neugeborenen wurde als zu Grunde liegende Erkrankung festgestellt und ist deshalb als Hauptdiagnose zu kodieren. Im weiteren Verlauf entwickelte sich ein respiratorisches Versagen, das das Patientenmanagement beeinflusst hat (Beatmungspflicht). Dieses ist mit P28.5 Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen als Nebendiagnose zu kodieren. Hinweis: Auch wenn sich P28.5 Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen als Exklusivum unter der Überschrift der ICD-Kategorie P22.- Atemnot [Respiratory distress] beim Neugeborenen findet, schließt dies die zusätzliche Kodierung nicht grundsätzlich aus. Im vorliegenden Fall entwickelte sich das beatmungspflichtige respiratorische Versagen erst im Verlauf. Es handelt sich nicht um ein Symptom, das im Regelfall mit der zugrundeliegenden Erkrankung vergesellschaftet ist und stellt in diesem Fall ein eigenständiges wichtiges Problem dar (Beatmungspflicht). Für Fälle ab 2010 sind die Änderungen der DKR D003 zu Symptomen als Nebendiagnosen zu berücksichtigen.


    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Vielen Dank Frau Klapos,
    Diese Kodierempfehlung habe ich gefunden. Leider beantwortet sie nicht meine Grundfrage. Nämlich die frage, wie ich genau diese Abgrenzung belegen kann. Also die Tatsache, dass ,in meinem Fall ein Neugeborenes direkt nach der Geburt, parallel beide Erkrankungen aufweist.

    haben Sie dazu vielleicht noch einen Hinweis. Ich würde mich sehr freuen.
    Vielen Dank