Häufige Fallzusammenfassungen - Vorgehensweise

  • Hallo Forum,

    wir haben häufig Ketten von Fallzusammenfassungen (FZ). Die Kassen beschweren sich, dass andauernd Rechnungen storniert werden müssen und Entlassmeldungen oder Aufnahmeanzeigen verspätet kommen.

    Wie gehen Sie vor?
    - bei einer FZ wird der erste Fall komplett abgerechnet. Nach Entlassung und Kodierung des Folgefalles wird zusammengefasst und neu abgerechnet (inkl. Rechnungsstorno)
    - der erste Fall bleibt ohne Rechnung, bis auch der zweite entlassen, kodiert und zusammengefasst ist. Dann erst geht die Gesamtrechnung raus. Bei erneuter Wiederaufnahme entsprechend.
    - prinzipiell wird erst 21 Tage nach Entlassung abgerechnet, damit eine FZ sicher ausgeschlossen ist
    - es wird erst 120 Tage nach der ersten Aufnahme kodiert und ggf. zusammengefasst, d.h. jede FZ-Kette wird nur ein Mal abgerechnet

    Evtl. gibt es noch andere Strategien?

    Vielen Dank & viele Grüße
    NV

  • Hallo NuxVomica,

    die Krankenkassen machen auch viele Dinge, die mir nicht gefallen, ändern tut diese allerdings nichts :)

    Also: Diese Szenarien wurden beim Umstieg in PEPP auch bei uns diskutiert. Bei jedem Fall 21 Tage bis zur Abrechnung zu warten kam für uns aus Liquiditätsgründen (und internem Zinsvorteil, quasi derzeit nicht existent) zu keinem Zeitpunkt wirklich in Frage.
    Es gab die Idee, bekannte Wiederkehrer offen zu lassen, allerdings empfanden wir den Aufwand dies im Einzelfall zu beurteilen und nachzuhalten auch nicht als sinnvoll.
    Somit wird jeder Fall möglichst direkt abgerechnet, Fallzusammenführungen fallen in fachbereichsabhängiger Höhe an und werden akzeptiert.

    Ich hoffe das hilft Ihnen weiter!

  • Hallo NuxVomica,
    wir rechnen nur Patienten ab, die 21 Tage nach Entlassung nicht wieder aufgenommen wurden. Den Liquiditätsverlust gibt es im Grunde nur einmal bei Umstellung auf dieses Verfahren. Aufwand ist es immer, egal was man macht.
    Der "Verlust" an Bewertungsrelationen durch die Fallzusammenführungen ist mittlerweile nicht mehr wirklich groß, meiner Ansicht nach könnte man auf den Unsinn verzichten.
    Grüße
    helmutwg

  • Hallo NuxVomica,

    bei uns wird unabhängig von einer möglichen Fallzusammenführung ganz normal abgerechnet. Der spätere Aufwand durch Fallzusammenführungen ist nicht schön, aber zumindest bei "normalen" Verweildauern ganz gut händelbar. Der Aufwand der KK interessiert uns da eigentlich weniger. Außerdem: wenn beide Seiten auf entsprechenden Ebenen "meckern" ist die Wahrscheinlichkeit zumindest etwas größer, dass sich hier mal etwas ändert. Denn da gebe ich helmutwg völlig recht - die Auswirkungen auf abrechnungsrelevante Werte ist vernachlässigbar und rechtfertigt in keinster Weise diese bürokratischen Klimmzüge!

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Hallo,

    ich kann das schon verstehen, hängen doch an korrekten Entlassungsdaten viele Folgeprozesse bei den Kassen (Pflegeleistungen, Arbeitsunfähigkeitszeiten, Fahrkostenanträge, Haushaltshilfe usw.). Da ist es schon umständlich, wenn die Daten aufgrund fehlender Meldungen im §301 ständig telefonisch erfragt werden müssen (bedeutet Arbeit für beide Seiten).

    Nervig ist auch a) wenn Fall 2 vor Fall 1 abgerechnet wird b) Fall 1 abgerechnet, zur Prüfung an den MDK gegeben und dann anschließend (während die Prüfung bereits losgelaufen ist) mit Fall 2 zusammengeführt wird (Prüfung hinfällig, neue Fragestellung, Unterlagen bereits versandt usw.) c) die Datensätze im §301 aufgrund der Fallzusammenführung immer wieder verworfen werden (meist Reihenfolge der Datensätze -Gutschrift, Änderung Entlassung, Neuberechnung- nicht eingehalten).

    Das bedeutet immer Mehrarbeit, da kann ich schon einen gewissen "Unmut" nachvollziehen.

    Gruß
    zakspeed

  • Hallo werte Forumsmitglieder,

    auch bei uns gab es schon Fragen seitens der Kassen, warum Patienten ständig neu aufgenommen werden. Meine Frage an euch lautet: wie handhabt ihr das Prozedere wenn ein Patient planmäßig für eine Woche nach Hause geht und in der darauffolgenden Woche wiederkommt. In meinen Augen wäre das eine Art der Belastungserprobung und ist auch als solche im "Entlassgespräch" benannt. Wäre es möglich den Patienten innerhalb dieser Belastungserprobung zu beurlauben und die Tage auf Abwesenheit zu setzen???

    ich freue mich über Meinungen dazu.

  • Hallo liebe Kollegen,

    ich möchte das Thema "Fallzusammenführungen" nochmal aufmachen.
    Folgender Punkt.
    Ein Patient kommt am 14.10. um 23:28 und bleibt bis 20.10. 12:16 stationär in der psychiatrischen Behandlung.
    Ein zweiter Aufenthalt folgt am 10.11. um 23.00 Uhr bis zum 11.11. 13:30 Uhr.

    Unser System gibt keine Fallzusammenführung aus, allerdings ein anderes System was wir zu Auswertungszwecken nutzen führt beide Fälle zusammen mit folgender Begründung: "der zweite Fall ist genau nach 21 Tagen ins Haus zurückgekehrt, es sind also noch nicht mehr als 21 Tage vergangen und demzufolge würde ich diesen Fall zusammenfassen. Bezieht man die Uhrzeit mit ein, sind es mehr als 21 x 24h, aber so habe ich die Regelung nicht verstanden."

    könntet Ihr bitte mal eure Meinungen dazu sagen? ich bin gerade etwas ratlos. ?(

    Vielen Dank schon mal!

  • Hallo Schnabbelline,

    meiner Interpretation nach geht es hier nicht um eine minutengenaue Berechnung sondern um die Zählung von Kalendertagen.
    Hier die Klarstellung des INEK:
    3. Fristenberechnung bei Wiederaufnahmen und Rückverlegungen
    Die nach § 2 Abs. 1 PEPPV 2017 maßgebliche Frist (21 Kalendertage) für Fallzusammenführungen beginnt mit dem Tag der Entlassung, d. h. der Entlassungstag wird bei der Fristberechnung mit einbezogen. Gleiches gilt für den Tag der Aufnahme bei der Regelung nach § 2 Abs. 2 PEPPV 2017 (120 Kalendertage).
    Damit sind es bei Ihrem Beispielfall eben 22 Tage.
    Grüße
    Helmutwg