Guten Tag zusammen!
Folgende Konstellation: akutstationäre Behandlung im "E1-Bereich", anschließend nahtlos akutstationäre Behandlung in einem "§6-Bereich", danach wieder nahtlos akutstationäre Behandlung im "E1-Bereich". Alles im gleichen Krankenhaus.
Der Kostenträger will hier eine Fallzusammenführung vom ersten und dritten Aufenthalt auf Grundlage des §3 (3) (Rückverlegung).
Ist das korrekt?
Danke im Voraus.
Gruß
GenS