Hallo Forumsmitglieder,
ich ich wende mich heute an alle Leser mit einer Frage aus der Pädiatrie.
Folgendes Fallbeispiel:
Neugeborenes wird von der Entbindung in die Pädiatrie verlegt mit VD auf Neugeborenensepsis => Antibiose. Aus der Familienanamnese ist Taubheit bekannt (Mutter, Vater, Schwester). Bei der durchgeführten Audiometrie besteht das Kind 2 x Nicht!!!
Meine Frage ist nun wie und ob ich diese Tatsache der "nicht bestandenen Hörprüfung" irgendwie in der Kodierung unterbringen kann?!?
Von einer definitiven Taubheit kann noch nicht ausgegangen werden, dazu sind weitere diagnostische Maßnahmen erforderlich (obwohl bei der Familienanamnese naheliegend). Das Kind muss diesbezüglich noch in einem audiolog. Fachzentrum vorgestellt werden (aber keine direkte Verlegung dorthin - vorerst Entlassung nach Hause).
Lt. DKR können hier ja nur die Symptome kodiert werden - aber eine entsprechende R Diagnose bzgl. Schwerhörigkeit konnte ich nicht finden und mit einer Diagnose aus H90.- kann ich mich aus obrigen Grunde nicht recht anfreunden. Einzige Möglichkeit scheint mir
R94.1 Abnorme Ergebnisse von Funktionsprüfungen des peripheren Nervensystems und bestimmter Sinnesorgane
zu sein?!?
Meine zweite Frage ist - wie wird die Hörprüfung korrekt kodiert
1-242 Audiometrie
Inkl.: Pädaudiometrie
Exkl.: Registrierung evozierter Potentiale ( 1-208 )
ODER
1-208.8 Registrierung evozierter Potentiale, Otoakustische Emissionen
Und was ist bei beiden der Unterschied???
MfG
Michael Graf