Verlegung aus ext. KH, Streichung des OPS 8-550.2 aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes

  • Hallo zusammen,

    aktuell beschäftigt mich ein MDK-Fall und ich hoffe auf Ihre Hilfe bzw. erhoffe mir den einen oder anderen Ratschlag.

    Zum Fall: 81 jähriger Patient kommt als Verlegung aus einem ext. KH. Wird bei uns in der Geriatrie aufgenommen und erhält eine Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung mit 21 BT.

    Ursprünglich war der OPS angefragt und sollte wohl auf 14 BT gekürzt werden. Der MDK Gutachter kommt aber zum Schluss OPS, HD etc. alles korrekt.

    Aber: Weil in dem verlegenden KH ebenfalls eine Geriatrie vorhanden ist, wäre die Verlegung in unser Haus aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots nicht zulässig gewesen, sondern es hätte eine Klinik-interne Verlegung erfolgen müssen und streicht den Fall in unserem Haus komplett.

    Haben Sie aktuell ähnliche Fälle? Mir ist diese Argumentation bis jetzt noch nicht untergekommen ?(

    Vielen Dank & liebe Grüße

    MedCo-Smutje

  • Hallo,

    stellen Sie Ihren Aufenthalt mit Verweis auf das Gutachten dem abgebenden Haus in Rechnung. 8o

    Ob der MDK das "medizinisch" fordern oder beurteilen kann mag ich nicht beurteilen. Hier würde ich eher eine Rückforderung der Kasse erwarten.

    Und: warum muss(te) denn ein Patient von einem Haus mit Geriatrie (vermutlich sogar genau mit Ablauf der dortigen MGVD) in Ihr Haus verlegt werden? Wenn so etwas öfter vorkommt sollten Ihre Geriater hellhörig werden und auch mal eine Verlegung ablehnen.

    Gruß
    zakspeed

  • Hallo zakspeed,

    gute Idee werde ich bei Gelegenheit mal anstreben.... :whistling:

    Ich vermute in dem Haus waren zum Verlegungszeitpunkt keine freien Bettenkapazitäten vorhanden. Da mir die Informationen über Voraufenthalte der Patienten (MGVD, abgerechnete DRG, freie Betten im Haus, etc.) nicht zur Verfügung stehen, halte ich es in der Praxis für schwierig Verlegungen abzulehnen bzw. für den falschen Weg.
    Vor allem wenn der MDK den Aufenthalt in unserer Klinik "medizinisch" bestätigt und alle Voraussetzungen als erfüllt ansieht.

    Mal schauen wie sich der Fall entwickelt.

    Vielen Dank.

    Gruß

    MedCo-Smutje

  • Hallo,

    wir verlegen auch Patienten trotz eigener Geriatrie in externe Geriatrien. Auf der einen Seite sollen wir wirtschaftlich arbeiten und VWD nicht endlos ausdehnen, verlegen wir aber nach extern, weil eigene Betten nicht frei sind und halten die VWD kurz, ist es auch nicht richtig.

    Was denn nun?

    Gruß vom
    DRG-Schlumpf

  • Hallo MedCo-Smutje,

    vielleicht hilft Ihnen dieses BSG-Urteil in der Argumentation: https://openjur.de/u/170288.html.
    Darin heißt es u.a.: Nach dem Wortlaut aller die Rechtsgrundlage des Vergütungsanspruchs begründenden und bildenden Normen ist die Verlegungsnotwendigkeit keine zusätzliche Vergütungsvoraussetzung für den Anspruch des aufnehmenden Krankenhauses bei erfolgter Verlegung des Versicherten.

    Bisher haben die Kostenträger immer mit der medizinischen Notwendigkeit der Verlegung argumentiert. Möglich, dass man angesichts der höchstrichterlichen Rechtsprechung jetzt mit §12 SGB V um die Ecke kommt. Manchmal frage ich mich angesichts dessen, wozu wir überhaupt noch Abrechnungsregeln etc. brauchen.

    Schönes WE
    AnMa

  • Guten Morgen,

    zumal das BSG uns ja auch erklärt hat, dass zur Vermeidung von unnötigen Liegedauern jederzeit auch Kapazitäten in Deutschland oder dem europäischen Ausland erreichbar sind.

    Wir hatten bis 2010 2 Plankrankenhäuser im Verbund und dadurch endlose Diskussionen um Verlegungsfälle. Wir haben immer behauptet, dass durch die individuellen Verläufe keine Aussagen zu den Effekten getroffen werden können und auch an zahlreichen Einzelfällen beweisen können, dass die Verlegung sogar die wirtschaftlich günstigere Alternative war. Dennoch rissen diese Diskussionen nicht ab. Nach der endgültigen planerischen Fusion hat sich bewiesen: Der Effekt war nicht messbar. Insofern ist die gesamte Verweildauer- und Verlegungsakrobatik immer nur eine Einzelfall-Auseinandersetzung. Ggf. kommt man da im Gespräch mit dem Kostenträger auch weiter.

    Gruß

    merguet

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Rückmeldungen und die Links zu den Urteilen.
    Aktuell steht die Rückmeldung des Kostenträgers noch aus aber ich rechne mit einem positiven Ergebnis.

    Gruß,

    MedCo-Smutje

  • Hallo,

    in der ursprünglichen Fragestellung ging es darum, ob der MDK den OPS 8-550.- mit der Argumentation der Wirtschaftlichkeit streichen kann. Da sind wir uns -glaube ich- einig, das das nicht so einfach geht bzw. medizinisch begründet werden kann.

    Somit ist also die Wirtschaftlichkeit gefragt, und die ist m.E. erst mal im abgebenden Haus zu prüfen. Das geht aber nicht über eine Einzelfallprüfung (MDK) im aufnehmenden Haus (Fragestellung?) bzw. wird schwierig umzusetzen (s.o.).

    Aber wenn immer wieder Patienten trotz eigener Geriatrie nach extern verlegt werden sollte man sich die Gründe anschauen. Das Argument mit der unnötigen Länge sehe ich nicht so, da die geriatrischen DRG i.d.R. eine recht hohe OGVD haben. Da fallen dann ein paar Tage mehr bis zur internen Verlegung oft nicht ins (Relativ)Gewicht.

    Sollten aber Patientin vorzugsweise zügig nach Verlegungsfallpauschalen (z.B. B70B) oder nach kostenträchtigen DRG (z.B. Beatmung-DRG, meist genau um die MGVD herum) in eine andere Geriatrie verlegt werden und der geriatrische OPS keine Änderung der DRG bewirken, dann werden die Kostenträger sehr schnell hellhörig. Dann könnte der Ruf nach mehr geriatrischen Betten auch auf wackeliger Argumentation stehen.

    Gruß
    zakspeed