Fallzusammenführung oder nicht

  • Hallo zusammen,

    zum Thema Fallzusammenführungen gibt es zwar schon viele threads, aber jeder erscheint irgendwie anders, daher schildere ich meinen in einem neuen thread. ;)

    Pat. mit Ileostoma und Port bei Z.n. Rektumkarzinom, insgesamt palliative Situation.

    Die erste Aufnahme erfolgte wegen einer Stomarandblutug. Nach Umstechung und Überwachung für eine Nacht wieder Entlassung.

    19 Tage später erneute Aufnahme wegen Portperforation (Einweisung vom Hausarzt). Nebenbefundlich bestand ein lokaler Infekt am Stoma. Es erfolgte zunächst die Portexplantation und Infektsanierung am Stoma. Nach 1 Woche Neuanlage des Ports auf der anderen Seite.

    Der MDK sagt, an beiden Aufenthalten sei etwas am Stoma gemacht worden, daher Zusammenführung der Fälle!
    Ich meine aber, der 2. Aufenthalt erfolgte wegen der Portinfektion und -Perforation (Einweisung vom HA, von der nebenbefundlichen Stomawunde wird nichts erwähnt!), daher keine Zusammenfügung der Fälle!

    Wie sieht das Forum die Sache :rolleyes::?:
    Danke

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,

    es kann sich ja nur um eine FZ aufgrund von Komplikation handeln, welche DRG (mit welcher OGVD) wurde denn im ersten Fall abgerechnet? Dann stellt sich auch die Frage nach dem wirtschaftlichen "Verlust", denn das war nach Ihrer Schilderung ja auf jeden Fall eine Tages-DRG bzw. eine Fallpauschale mit Abschlag der UGVD. Würde sich die DRG denn ändern wenn die Fälle zusammengeführt werden?

    Oder muss hier eine FZ aufgrund M in O erfolgen (nur, warum wurde dann der MDK eingeschaltet?)

    Ansonsten würde ich hier die Argumentation des MDK nicht gerade in Übereinstimmung mit der Regelung des §2(3) FPV sehen....

    Gruß
    zakspeed


  • Die erste Aufnahme erfolgte wegen einer Stomarandblutug...

    19 Tage später erneute Aufnahme wegen Portperforation (Einweisung vom Hausarzt). Nebenbefundlich bestand ein lokaler Infekt am Stoma. Es erfolgte zunächst die Portexplantation und Infektsanierung am Stoma. Nach 1 Woche Neuanlage des Ports auf der anderen Seite.

    Der MDK sagt, an beiden Aufenthalten sei etwas am Stoma gemacht worden, daher Zusammenführung der Fälle!

    Die von Ihnen zitierte MDK Begründung kann natürlich nicht tragen, ich hoffe mal, dass Sie das sehr komprimiert zusammengefasst haben !
    Veranlassend für den 2. Aufenthalt scheint ja ausschließlich die Portperforation zu sein ( oder eventuell entsprechend dem Schiedsspruch die maligne Grundkrankheit, falls die übrigen Voraussetzungen gegeben wären).
    Interessant wären tatsächlich noch ein paar Angaben zur Kodierung, wie zakspeed schon schrieb. Bisher sehe auch ich weder eine FZF noch ein wirtschaftlich motiviertes Fallsplitting.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo zusammen,

    der erste Aufenthalt mit Stomablutung führte in die DRG G18C mit einer OGVD von 23 Tagen!
    Der 2. Aufenthalt in die DRG G12B.

    Es ist schon klar, dass von der KK eine FZF geprüft wird, da ja die Wiederaufnahme wegen einer Komplikation (WA innerhalb der OGVD vom 1. A.) bestehen könnte.
    Und genau da setzt der MDK an: Die im ersten Aufenthalt versorgte Stomablutung habe ja zu einer Wundinfektion geführt, die auch operativ (mit der Portexplantation!) erfolgte!

    Ich muss allerdings gestehen, dass wir den 2. Fall falsch kodiert hatten und wieder die Funktionsstörung am Stoma k91.4 als HD verwendet hatten <X .
    Richtig war die T85.78 (Infektion....durch .... Implantate)! Dann gelangt man (mit den vielen ND) in die DRG X06A :thumbup: .
    Aber auch dann löst nach FPV die Möglichkeit einer WA wegen Komplikation aus und damit sagt der MDK: Ihr habt ja doch eine Komplikation vom ersten Aufenthalt gehabt, ergo FZF! :cursing:

    Wie gesagt, der Einweisungs-/Aufnahmegrund war die Portperforation und daher sehe ich bisher auch keine Veranlassung für eine FZF. Da die Erlösdifferenz beträchtlich ist, läuft es wohl auf eine Klage hinaus, falls die KK auf der MDK Interpretation verharrt :evil:

    Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,
    Zunächst zur Kodierung des 2. Falles: Die Frage der Kasse und die MDK Antwort werden natürlich verständlicher, wenn man die Fehlkodierung berücksichtigt, wie Sie schon schreiben.
    Ich verstehe aber auch den neu vorgeschlagenen Kode T85.78 nicht: Sie hatten geschrieben, der Aufnahmegrund sei eine Portperforation gewesen. Das ist doch eher eine T82.5 ( Mechanische Komplikation durch ein Gefässimplantat). Jedenfalls keine "Infektion durch eine sonstige Prothese..."
    Die Beziehung zwischen der kleinen OP am Stoma und einer Zerstörung des Ports 19 Tage später sehe ich weiterhin nicht. Es ist vielmehr sehr wahrscheinlich, dass in der Zwischenzeit "Dritte" den Port benutzt ( und letztlich " kaputt gemacht" haben).

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo riol,

    ich komm irgendwie nicht auf die G18C, nach den o.g. Schilderungen (HD K91.4 oder K91.83) und den OPS (z.B. 5-454.x2 oder 5-467.82) ermittele ich immer die G21B, damit wäre der zweite Fall aus der Halle (da OGVD abgelaufen).

    Gruß
    zakspeed