Mehrere EKT Grundleistungen bei Fallzusammenführungen?

  • Hallo zusammen,
    der ICD gibt vor, dass bei EKT Behandlung die Grundleistung (8-630.2) "einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben" ist. Alle weiteren Behandlungen sind dann als Therapiesitzung zu kodieren (8-630.3), Bei Fallzusammenführungen kann es allerdings vorkommen, dass im zusammengeführten Fall zwei oder mehr Grundleistungen kodiert sind.
    Eine große Krankenkasse hat dies bei uns jetzt abgelehnt und fordert, dass auch im zusammengelegten Fall nur ein Kode Grundleistung vorkommen darf, die anderen müssten in Therapieleistungen umgewandelt werden. Man bezieht sich dabei auf §2 der PEPPV , nachdem das "Krankenhaus eine Zusammenfassung der Aufenthaltsdaten zu einem Fall und eine Neueinstufung in ein Entgelt vorzunehmen" hat.
    Allerdings steht in Abs. 4 des §2 PEPPV, das diese Regelung nur für "mit Bewertungsrelationen bewertete Entgelte" gilt, also nicht für Zusatzentgelte.
    Wie sehen sie das? Gibt es ähnliche Forderungen in anderen Häusern?
    Herzliche Grüße
    helmutwg

  • Guten Tag helmutwg,

    also bei uns wird die Grundleistung nur kodiert, wenn der Patient zum ersten Mal zur EKT kommt und wenn es evtl. zu Änderungen z.B. bei den Einstellungen der Narkose kommt. Für die folgenden Aufenthalte bekommt der Patient nur die normale Therapiesitzung kodiert. Aus diesem Grund bekommen wir solche Anfragen derzeit nicht.

    Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende
    Psych_Code

  • Bei uns kommt die Grundleistung auch nur einmal vor.
    Da ja die Fälle nur max. 21Tage auseinanderliegen macht es doch keinen Sinn bei dem Pat. nochmals eine Prämedikation, EEG oder sonstigen Untersuchungen durchzuführen.

    Gruß

  • Hallo zusammen,

    danke für die Rückmeldungen. Der ICD und die Kodierrichtlinien sind aber ja sehr klar bei der Kodierung der Grundleistung: "Einmal pro stationärem Aufenthalt".
    Damit ist auch tatsächlich der Aufenthalt gemeint, die Kodierrichtlinien machen einen Unterschied zwischen „Krankenhausaufenthalt“ und „Abrechnungsfall“. Im genannten Text steht z.B. , dass mehrere „Krankenhausaufenthalte“ zu einem „Abrechnungsfall“ zusammenzuführen sind.
    Nach Auskunft unserer durchführenden Ärzte wird bei der ersten EKT eines Aufenthaltes auch nochmal aufgeklärt und es erfolgen - zwar nicht das ganze Programm - aber doch nochmal Untersuchungen, die bei den Therapieleistungen nicht durchgeführt werden.
    Grüße, helmutwg

  • Bei uns bekommt der Pat. beim 1. Mal ein CT, EEG und das Aufklärungsgespräch mit dem Anästhesisten und natürlich auch das Aufklärungsgespräch bei uns.
    Das passiert im nächsten Aufenthalt dann alles nicht mehr.
    Vor allen wenn er nur noch 2 Tage kommt zum Erhaltungs EKT.

    gruß
    Armada66