Vorstationäre Pauschale verwehrt, weil Kreuz auf der Verordnung fehlt.

  • Liebes Forum,

    haben Sie vielleicht ähnliche Probleme?

    Uns wird vermehrt die vorstationäre Pauschale verwehrt, weil auf den Einweisungen Kreuze fehlen. ?(

    mydrg.de/content/index.php?attachment/420/

    Dürfen Sie sich auch damit rumschlagen? Gibt es eine rechtliche Grundlage oder ist das einfach nur zum Kopfschütteln?

    Lieben Dank schon mal!

    Ida

  • Hallo, Ida,

    dafür gibt es m.E. keine Grundlage. Was wäre denn, wenn keines der 4 Felder zutrifft.

    Und wenn Notfall angekreuzt ist, dann wird gerne darauf verwiesen, dass man doch bitte die Notfallpauschale über KV abrechnen sollte, obwohl alle Voraussetzungen von §115a SGB V vorlagen und die Leistung, die der Patient zur Vermeidung der stationären Aufnahme erhalten hat, nach Umfang und zeitlicher Abfolge so nur im Kontext der besonderen Mittel des KH zu erbringen war.

    Das alles hängt m.E. mit der BSG-Rechtsprechung zusammen, die grob vereinfacht u.a. fordert, dass vor einer vorstationären Behandlung der Einweiser alles mögliche getan haben muss, um die Einweisung zu vermeiden. Leider halten sich viele Einweiser im oberen Teil der Verordnung von KH-Behandlung, der für die Kasse bestimmt ist, inhaltlich sehr zurück. Demzufolge hat die Kasse diese Informationen eben oft gerade nicht, was im Vorfeld schon alles gelaufen ist.

    Uns hat eine große Kasse angekündigt, alle vorstationären Rechnungen zurückzuweisen, wenn sie nicht im ihr zustehenden Teil der Verordnung erkennen kann, was der Einweiser zur Vermeidung der Einweisung alles unternommen hat. Unsere Einwände, dass wir erstens dem Einweiser nicht vorschreiben können, wie er seine Verordnung ausfüllt und zweitens nur der obere Teil der Verordnung für die Kasse bestimmt ist (Datenschutz), falls der Einweiser im besten Fall den unteren Teil für diese Informationen genutzt hat, fanden wenig Verständnis.

    Am Ende wird es wie immer: Die Krankenhäuser müssten eigentlich alle diese Patienten wieder zu ihren Einweisern zurückschicken, aber das erklär mal dem Patienten. Also geht das Haus das Risiko ein, behandelt vorstationär zur Zufriedenheit von Patient und Einweiser und bleibt am Ende auf den Kosten sitzen.

    Desillusionierte Grüße
    AnMa

  • Hallo Ida,

    Wenn es sich bei der Ablehnung der Kosten wirklich nur um ein fehlendes Kreuz an der von Ihnen eingespannten Stelle der Einweisung handelt, macht die Argumentation der Kasse doch gar keinen Sinn: Die dort aufgezählten Optionen sprechen nämlich eher gegen eine vorstationäre Behandlung ( Obere Hälfte) oder verweisen auf andere Kostenträger ( untere Hälfte).
    Ein fehlendes Kreuz an dieser Stelle ist somit eher ein Indiz für eine vorstationäre Behandlung.
    Relevant ist vielmehr das, was AnMa schrieb.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier