Guten Abend !
Gibt es schon Erfahrungen, wie Sozialgerichte in Fällen ab 2015 mit Unterlagen umgehen, die zum Zeitpunkt der MDK Begutachtung nicht vorlagen? Macht es überhaupt Sinn solche Fälle zur Klage zu bringen, weil nach PrüfvV das Krankenhaus nur Anspruch auf den "unstrittigen " Rechnungsbetrag hat? Oder ermitteln die Sozialrichter an Hand der kompletten Akte den gesamten Sachverhalt ?
Mit freundlichen Grüßen