Hallo zusammen,
das Thema meines Titels hat schon oft für komplexe Fragestellungen gesorgt, jedoch habe ich zu meiner Frage bisher noch nichts gefunden und hoffe auf Ihre Expertisen. Der Fall ist so gestaltet:
- 2 Fälle, für jeden Fall eine Prüfanzeige
- 1 Fall ohne Abzug
- 2 Fall wird geändert, dadurch Fallzusammenführung mit Fall 1
Ist für den ersten Fall die AWP abzurechnen, oder aber nicht, da die Rechnung des ersten Falles ja nach der Fallzusammenführung auch nicht mehr korrekt ist.
Vielen Dank vorab, ich stehe da gerade echt auf dem Schlauch!