Multimodale Komplexbehandlung bei Morbus Parkinson und atypischem Parkinson-Syndrom

  • Hallo,
    welche Diagnosen müssen erfasst werden um die Multimodale Komplexbehandlung bei Morbus Parkinson und atypischem Parkinson-Syndrom zu codieren?
    Müssen diese Hauptdiagnosen sein oder reicht es auch wenn es Nebendiagnsen sind?

    Vielen Dank

  • Die Diagnosen sind zweitrangig ( vorausgesetzt natürlich der Pat. Hat überhaupt ein Parkinsonsyndrom und benötigt eine solche Komplexbehandlung). Wichtiger ist die Erfüllung der im OPS 8-97d genannten Mindestmerkmale.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo und Guten Abend,

    ich möchte das Thema noch einmal aufgreifen.

    Bei uns kommt es vermehrt dazu, dass der MD Behandlungstage aus der Komplexbehandlung -meist am Ende- streicht, weil seiner Meinung nach der Rest auch hätte ambulant gemacht werden können oder keine akutstationäre Behandlungsnotwendigkeit mehr bestand, weil keine neue Einstellung der Medikation erfolgt ist oder keine Schmerzen behandelt wurden oder keine wesentlichen kognitiven usw. Einschränkungen bestanden etc.

    Damit erreichen wir dann nicht mehr die DRG der Komplexbehandlung.

    Die Mindestmerkmale sind alle über den gesamten Zeitraum erfüllt, da kann der MD nichts auffälliges finden.

    Eine Komplexbehandlung wird doch m.E. patientenindividuell geplant, über eben diesen entsprechenden Zeitraum. Oftmals ist es ja auch so, dass ambulant die engmaschigen Therapien gar nicht realisiert werden können.

    Hat damit jemand schon Erfahrung? Ich freue mich über jede Unterstützung.

    Beste Grüße

  • Hallo,

    das gilt für viele Komplextherapien (Rheuma-, Palliativ-, Geriatrie-) es zählt laut Krankenhausgesetz ja quasi täglich neu tatsächlich die stationäre Behandlungsbedürftigkeit. Den Kassen/dem MD(K?) ist der KH-Behandlungsplan mit Dauer bis wenigstens über die bezahlte ZE-Grenze egal. Aber es ist fies, da es wohl laut Aussage eines OA Studie(n?) gibt die den Behandlungserfolg tatsächlich nur über eine gewisse Zeit belegen, ein früherer Abbruch macht den initial geleisteten Aufwand am Patienten fast sinnlos. Das Problem ist halt die ZE-Bewertung über eine Schwelle v. 1 o. 2 Wochen, wie das gerechtfertigt ist weiß das INEK ( ich stecke da in der Materie nicht so drin)

    Aber man kann nur mit klinischen und therapeutisch notwendigem Aufand(z.B. auch Begleiterkrankungen) beim MDK Punkten.

    Ich persönlich finde diese Komplextherapien(mit Dokuaufwand, Personenaufwand, Zeitaufwand) ein Graus im (akut-)stationären DRG-System da das für die Patienten zwar effektiv ist, die ZE's aber erst nach viel zu langer Behandlungsdauer relevant werden, wo nach erwarteter Besserung unter Therapie der MDK dann aber einfach auf weiteres Rehapotential abstellt...

    Also als Trost: Sie sind nicht allein.

    MfG

    rokka