6 Wochen-Frist

  • Hallo liebes Forum,

    ab wann beginnt die 6 Wochen-Frist?

    1. Datum der Rechnung,
    2. Versanddatum der Rechnung oder
    3. Eingangsdatum der Rechnung bei der KK (vom Krankenhaus nicht nachvollziehbar)

    mit freundlichen Grüßen

    S. Graaf

  • Als theoretische Rechenhilfe könnte man das Erstellungsdatum des Rechnungsdatensatzes +1/+2d nehmen.

    Gruß
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Nicht ganz: Wenn ich mich nicht sehr irre, wird vor Gericht ein Zugang am dritten Werktag nach der Absendung angenommen (fingiert), sofern nicht der Zugang zu einem anderen Zeitpunkt nachweisbar ist. Herr Berbuir möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege...

  • Hallo zusammen,
    grds. liegt Nux richtig, entscheidend ist der Zugang der Rg. bei der KK, beweispflichtig ist hierfür das KH. Ich meine, bei Zustellung per DTA gibt es eine Rückmeldung wenn der Datensatz bei der Kasse empfangen wurde. Die vom Opfer angeführte 3-Tages-Zugangsfiktion aus § 37 SGB X gilt grds. nur bei Verwaltungsakten, eine KH-Rg ist aber (leider) kein Verwaltungsakt, da KH und KK sich ja auf Augenhöhe begegnen (zumindest laut Gesetz...), also kommt es auf den tatsächlichen Zugang an. Habe da tatsächlich schon häufiger anstrengende Diskussionen über die technischen Vorgaben im DTA führen müssen, wenn die Fristüberschreitung strittig wurde...
    Grüße, RA Berbuir