Diagnosewechsel bei vorzeitiger Neuaufnahme?!

  • Hallo zusammen,

    Pat. (92J!) mit operativ versorgter Sprunggelenkfaktur am 1.6.2016. Bei der ambulanten Kontrolle am 30.7. (außerhalb der OGVD vom 1. Aufenthalt, also keine Fallzusammenführung!) wird eine Osteosynthesenlockerung festgestellt und eine stationäre Aufnahme zur Korrektur für den 4.8. vereinbart.
    Am 3.8. erfolgt aber die ungeplante :!: Aufnahme auf die Innere Abteilung wegen anhaltender Übelkeit mit Durchfällen und Hypokaliämie. Aufnahmediagnose: A09.9 Gastroenteritis/Kolitis etc. (kein Erregernachweis). Nach Kaliumsubstitution und Medikamentenumstellung Besserung der Symptome und Verlegung auf die Chirurgie zu geplanten Osteosyhthesekorrektur (am 5.8. erfolgt.)

    Frage nach der DRG-Entlassungshauptdiagnose ?( .
    Unzweifelhaft war zum 4.8. die Aufnahme geplant worden. Die HD wäre sicher die T84.1 mechanische Komplikation.... gewesen.
    Am 3.8. kam sie Pat. definitiv aber mit etwas ganz anderem (s.o. A09.9)! Ist nach FPV nicht diese A09.9 der Aufnahmegrund und somit die Aufnahme- und damit Hauptentlassungsdiagnose für den gesamten Aufenthalt, auch wenn es logischerweise in eine Fehler-DRG führt :?:

    Vielen Dank für Stellungnahmen :thumbup:

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo,
    die behandlungsbedürftige, mechanische Komplikation lag am 03.08. ja auch schon vor. Man könnte also argumentieren, dass es zwei konkurrierende Hauptdiagnosen gab bei Aufnahme. Dann ist ja die Diagnose als HD zu wählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat.
    Vielleicht hilft dieser Gedanke ja weiter.
    Liebe Grüße
    Herzchen

  • Hallo,

    Gedankenspiel:

    Aufnahme ist für den 04.08. geplant zur OP einer Komplikation einer Osteosynthese.

    Am 03.08. hat der Patient einen Herzinfarkt und wird aufgenommen, am 05.08. erfolgt dennoch die OP.

    WAS hat zur Aufnahme geführt? Der Herzinfarkt oder die Komplikation?

    Auch wenn die Komplikation bei Aufnahme vorlag, so hat sie den Krankenhausaufenthalt NICHT veranlasst. (Wäre sie veranlassend, müsste man eher fragen warum die stationäre Aufnahme im obigen Fall nicht bereits am 30.07. erfolgt ist?)

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Medizinisch finde ich die Zeit zwischen Aufnahme mit anscheinend schwerer Gastroenteritis und OP gerade bei einem 92jährigen Pat. Zu kurz.
    Klassifikatorisch würde ich die A09 als Hauptdiagnose sehen, die diesen stat. Aufenthalt veranlasst hat.
    Aber nach dem letzten BSG Urteil zu konkurrierenden HD würde ich eher zur T84.1 neigen. Also sehr schwierige Entscheidung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo zusammen,

    danke für die Überlegungen :thumbup:

    Die Argumentation mit den 2 konkurrierenden Hauptdiagnosen finde ich überlegenswert,
    wobei der Aufnahmegrund ja nun definitiv die Gastroenteritis war und auch primär behandelt wurde :wacko:

    Da im Forum kein eindeutiger Trend besteht, wird der MDK die "billigere" Variante favorisieren und mir fehlen die Gegenargumente :cursing:

    Pech, aber trotzdem Danke

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg