Hallo MiChu,
ich halte die Einschätzung von medman2 zur Frage von MaK (siehe oben) auch auf Ihre Fragestellung zutrifft:
Hallo MaK,
sofern Sie damit § 2 Abs. 2 KHEntgG meinen, sehe ich das nicht so:
- "Nicht zu den Krankenhausleistungen nach Satz 2 Nr. 2 gehört eine Dialyse, wenn hierdurch eine entsprechende Behandlung fortgeführt wird, das Krankenhaus keine eigene Dialyseeinrichtung hat und ein Zusammenhang mit dem Grund der Krankenhausbehandlung nicht besteht."
Da es sich um eine Und-Verknüpfung handelt und in Ihrem Fall das Krankenhaus eine eigene Dialyseabteilung hat, greift die Bestimmung nicht. Es handelt sich mithin um eine Krankenhausleistung, die über ein Zusatzentgelt abrechenbar ist.
Viele Grüße
Medman2