Abrechnung ZE01.01 bei chronischen Dialysepatienten

  • Hallo MiChu,

    ich halte die Einschätzung von medman2 zur Frage von MaK (siehe oben) auch auf Ihre Fragestellung zutrifft:

    Hallo MaK,

    sofern Sie damit § 2 Abs. 2 KHEntgG meinen, sehe ich das nicht so:

    • "Nicht zu den Krankenhausleistungen nach Satz 2 Nr. 2 gehört eine Dialyse, wenn hierdurch eine entsprechende Behandlung fortgeführt wird, das Krankenhaus keine eigene Dialyseeinrichtung hat und ein Zusammenhang mit dem Grund der Krankenhausbehandlung nicht besteht."

    Da es sich um eine Und-Verknüpfung handelt und in Ihrem Fall das Krankenhaus eine eigene Dialyseabteilung hat, greift die Bestimmung nicht. Es handelt sich mithin um eine Krankenhausleistung, die über ein Zusatzentgelt abrechenbar ist.

    Viele Grüße

    Medman2

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo,

    Danke für die Rückmeldungen.

    Es sind m.E. folgende Regelungen zu beachten:

    Grundsatz zur Abrechnung:

    Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG gehört eine Dialyse nicht zu den Krankenhausleistungen, wenn:

    • Hierdurch eine entsprechende Behandlung fortgeführt wird (der Patient war schon vor der Krankenhausbehandlung dialysepflichtig)
    • Das Krankenhaus keine eigene Dialyseeinrichtung hat
    • Kein Zusammenhang mit dem Grund der Krankenhausbehandlung besteht.

    Sind alle diese Voraussetzungen gleichzeitig gegeben, sind die Leistungen dem Erbringer von den Krankenkassen gesondert zu vergüten, da es sich nicht um allgemeine Krankenhausleistungen handelt.

    Fällt nur eines der vorgenannten Ausschlusskriterien weg, wird aus der Dialyseleistung eine allgemeine Krankenhausleistung.

    Dies gilt ebenso für die in diesem Zusammenhang entstehenden Transportkosten.


    Wir haben keine eigene Dialyse(-abteilung). In den strittigen Fällen besteht vor Krankenhausbehandlung schon eine dialysepflicht. Es geht in diesen Fällen immer nur um den Zusammenhang mit der Krankenhausbehandlung.


    Daher meine Frage.

    Gruß

    MiChu

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Michu,

    dann transportieren Sie den Patienten doch während des stationären Aufenthaltes in eine Dialyseinrichtung, die die Leistung selbst abrechnen kann. Sie haben dann zwar das Problem der Transportkosten, können das ZE aber nicht abrechnen.

    Gruß

    S. Stephan

  • Hallo Michael,

    wenn Ihr keine eigene Dialyseabteilung habt, dann stellt die erbringende Institution die Rechnung nicht an Euch (wie bei Konsil) sondern an die Kasse.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    Danke für die Rückmeldungen.

    Hallo Michu,

    dann transportieren Sie den Patienten doch während des stationären Aufenthaltes in eine Dialyseinrichtung, die die Leistung selbst abrechnen kann. Sie haben dann zwar das Problem der Transportkosten, können das ZE aber nicht abrechnen.

    Gruß

    S. Stephan

    Der Transport war aus medizinischen Gründen nicht möglich.


    Hallo Michael,

    wenn Ihr keine eigene Dialyseabteilung habt, dann stellt die erbringende Institution die Rechnung nicht an Euch (wie bei Konsil) sondern an die Kasse.

    Die vertragliche Situation ist hier so, dass wir die Dialyse beauftragen und diese mit uns abrechnet.

    Mir geht es eigentlich nur um die Frage, ob bei der Fallkonstellation ein Zusammenhang mit dem Grund der Krankenhausbehandlung gesehen wird oder nicht.

    Pat. mit bekannter dialysepflichtiger Niereninsuffizienz kommt zur Angiographie des Cephalica Shuntes. Es erfolgte die Rekanalisierung.

    Sprich: ist die Niereninsuffizienz „Ursache“ der Angiographie des Cephalica Shuntes

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu,

    ist Ihre Frage zutreffend? Maßgeblich ist doch ein Zusammenhang, es muss keine Ursache bestehen. Und dann kommt es auf einen Zusammenhang zwischen Dialyse undShuntverschluss an.

    Ich meine, ein Zusammenhang ist unverkennbar.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo zusammen, es ist zwar richtig das die Niereninsuffizienz und die Anlage des Shunt ab einem Grad der NI zusammenhängen, aber ursächlich für die Angiographie des Shunt kann die Niereninsuffizienz nicht sein.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling