Nicht alle Unterlagen zum MDK gegeben

  • Hallo liebes Forum,

    bei uns ist leider folgendes passiert: Der MDK fordert Unterlagen an bzgl. einer ICD und einer OPS. Auf unserem Begleitschreiben wird deutlich, dass wir nicht alles Erforderliche dafür hingeschickt haben, nur einen Teil. Der OA hat es unterschrieben und kann sich das jetzt auch nicht mehr erklären, Fehler passieren leider mal.

    Bitte keine Ratschläge wie dann müssen sie das besser organisieren oder oder...

    Hat jemand Erfahrungen mir der Nachlieferung von Unterlagen, ist man auf die Gnade der Kassen angewiesen oder gibt es bei solch einer eindeutig fehlerhaften Unterlagenversendung nicht noch eine rechtliche Möglichkeit, die Unterlagen nachzuliefern.

    Danke für Hinweise !

    Neuroline

  • Hallo,
    ist uns auch schon passiert.
    Man ist da leider voll auf das Entgegenkommen der Kasse angewiesen. Auch da haben wir schon beides erlebt. Wir durften noch nachliefern oder die Kasse hat die nicht nachgewiesenen Kodierungen gelöscht.
    Einzige Möglichkeit ist vielleicht, wenn die Lieferfrist noch nicht verstrichen ist. Aber vermutlich haben Sie den Fehler ja erst mit dem Gutachten bemerkt?
    Liebe Grüße
    Herzchen

  • Hallo neuroline,
    sofern der Fall noch aus 2015 stammt, könnte man natürlich angesichts der aktuellen BSG-Urteile, wonach jedenfalls bis Ende 2015 Kodierprüfungen als sachlich-rechnerische Prüfungen unabhängig von § 275 Abs. 1c SGB V liefen, hierauf abstellen und vertreten, dass es sich eben um eine Kodierungsprüfung handelte, die dann nicht der PrüfvV und ihren Fristen unterfällt, da diese ja nur für Prüfungen nach § 275 Abs. 1c gilt. Wäre aber schon ein ziemliches "Hail-Mary"...
    Andererseits ist die Frage, ob die Ausschlussfrist der PrüfvV auch für das Klageverfahren gilt, bislang nur unterinstanzlich entschieden (SG Köln, SG Ulm), man könnte also auch abwarten, wie sich das BSG irgendwann mal dazu positioniert (Verjährung beachten!).
    MfG, RA Berbuir