Codierung durch Pflegekräfte...

  • Zitat


    Original von Riklu:

    Und dann gibt es da noch die Passage in den Kodierrichtlinien "(Kodierung)...liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes".


    :bombe: :kr:

    Diese Passage konnte ich den DKR nicht entnehmen. Vielmehr finde ich unter D001a:

    "Die Auflistung der Diagnosen bzw. Prozeduren liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes."

    darauf folgt:

    "Vor der Kodierung jeglicher aufgezeichneter Diagnose bzw. Prozedur müssen die Informationen anhand der Krankenakte nachgeprüft werden."

    :bombe: Diese beiden Sätze gehören nicht zusammen und können auch m.E. nicht zusammengehören!

    Mit Auflistung der Diagnosen und Prozeduren ist die medizinische Dokumentation gemeint, nicht die Kodierung. Dies bedeutet insbesondere für den Einsatz medizinischer Dokumentare/Kodierer, dass diese für Falschkodierungen richtig dokumtierter Diagnosen/Prozeduren verantwortlich sind und nicht der "auflistende" Arzt :bombe: !

    Bei zweideutiger ärztlicher Dokumentation muß der Kodierer Rücksprache mit dem behandelnden Arzt nehmen.

    :kangoo: Wer folgt hier meiner Argumentation ?

    mfG

    Christoph Hirschberg

    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 10.10.2001 editiert. ]

  • :kr: Uuups, in der Einleitung findet sich noch ein Hinweis:

    Die Verantwortung für die Dokumentation von Diagnosen und Prozeduren, insbesondere der Hauptdiagnose, liegt beim behandelnden Arzt, unabhängig davon, ob er selbst oder eine von ihm beauftragte Person die Verschlüsselung vornimmt.

    ... aber auch dies klärt nicht, wer die Verantwortung für die Kodierung (Verschlüsselung) übernimmt.

    :kr: :dance1: :kr:

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • Hoho, hier bahnt sich eine interessante Diskusion an. Also, bei uns im Haus kodiert das Pflegepersonal die Diagnosen die sie auch behandeln. also regelmässig die Pflegerelevante. Diese werden auf den Entlasspapiere geschrieben, in der Abtl. Med. Doku werden diese Schlüssel dann den Patienten zugeordnet in der EDV. Man/Frau muss es doch mal so sehen wie es ist, die Dres sehen ihre Diagnosen/Prozeduren usw. und was daneben existiert wird doch meistens übersehen. Haben Sie da draussen im Jahre 2000 irgendwann mal einen Dekubitus, eine Inkontinenz, eine Aphasie kodiert???? Bei uns werden diese Diagnosen dieses Jahr sehr wohl erfasst.

    ich referiere das auch ständig, dass derjenige der am Patienten was leistet, diese Leistung auch am Ort der Erbringung, Patientennah, Ortsnah und Zeitnah kodiert. Da fallen bei mir auch die Pflege, die Funktionsbereiche usw. mit drin. Muss ein Dr. wirklich 6-10 Jahre studieren um in ein Raum wo ein Gerät steht z.B. Endo dann nach der Untersuchung noch ein paar Schlüssel aufzuschreiben.

    Dennoch, er trägt die letztendliche Verantwortung für die Richtigkeit der Kodierung. In diesem Zusammehnag möcht ich nochmal auf das Gutachten hinweisen, das die Haftungsfrage klärt, wer bei "Up-Coding" der Dumme ist.

    Wa habt Ihr eigentlich alle gegen Med. Dokumentare? Das sind doch die Leute, die das Kodieren von der Pike auf gelernt haben, machen das relativ schnell, meistens auch logischer und vollständiger als Ärzte die es doch sehr häufig als lästiges Beiwerk verstehen. Aussserdem sind sie billiger als ein Arzt.


    Nun denn

    Noch einen schönen Abend Kuypers

    Kuypers Hügo, MeDoKu, Waiblingen

  • Zitat


    Original von Kuypers:
    Hoho, hier bahnt sich eine interessante Diskusion an. Also, bei uns im Haus kodiert das Pflegepersonal die Diagnosen die sie auch behandeln. also regelmässig die Pflegerelevante. Diese werden auf den Entlasspapiere geschrieben, in der Abtl. Med. Doku werden diese Schlüssel dann den Patienten zugeordnet in der EDV.

    Die Begriffe dokumentieren und kodieren sollte man trennen, auch wenn man direkt Kodierresultate dokumentiert.

    Zitat


    Dennoch, er trägt die letztendliche Verantwortung für die Richtigkeit der Kodierung.

    ... steht wo ?

    Zitat


    In diesem Zusammehnag möcht ich nochmal auf das Gutachten hinweisen, das die Haftungsfrage klärt, wer bei "Up-Coding" der Dumme ist.

    Wo finde ich das (ev. online)?

    Zitat


    Wa habt Ihr eigentlich alle gegen Med. Dokumentare?
    ...
    Aussserdem sind sie billiger als ein Arzt.

    :D Aber nicht so universell einsetzbar :D

    Im Ernst, bliebe den Ärzten denn die Beschäftigung mit ICD, OPS und DKR erspart? Findet der Med.Dok. ( :) ) denn den richtigen Kode, wenn irgendwo Diabetes mellitus in der Akte steht und in der Kurve orale Antidiabetika auftauchen ?

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • Hallo zusammen,

    habe in der Vergangenheit punktuell die Diskussion um "Pflege
    und DRG" im Forum mit Interesse verfolgt.
    Da ich momentan im Rahmen meiner Diplomarbeit mit der Kodierqualität von (sogenannten)pflegerelevanten Nebendiagnosen im DRG System beschäftigt bin, liegt es nahe, sich auch hier mal zu Wort zu melden.

    Ich halte den Ausdruck "Pflegediagnosen" in diesem Zusammenhang für irreführend, denn Pflegediagnosen bezieht sich weitestgehend auf das NANDA Konzept aus USA.
    Mich würde interessieren, welcher Ausdruck hier im Forum insgesamt bevorzugt wird:
    - pflegeaufwandsrelevante Nebendiagnosen
    - Pflegediagnosen
    - pflegerelevante Nebendiagnosen

    M.E. passt der letztgenannte am besten.

    Viele Grüße
    Ronald;)

  • Hallo Ronald,
    auch bevorzuge unbedingt "pflegerelevante Nebendiagnosen" aus genau Ihrer Begründung heraus. Ich bin auch absolut dafür die Ärzte bei der Kodierung zu unterstützen. Vorschlagslisten für pflegerelevante Diagnosen dazu finden sich ja im Download-bereich.Wichtig aus meiner Sicht ist, das Pflege nur die Diagnose vorschlägt und der zuständige Arzt übernimmt oder löscht. Unsere Pflegekräfte tun das seit April 2001 recht gründlich und in Gastvortägen vertrete ich das auch vehement.Ich bin nicht der Meinung das nur CCL relevante(australische) nebendiagnosen von der Pflegevorgeschlagen werden sollten. "Gehbeschwerden" bei Sprunggelenksfrakturen oder "Bauchschmerzen" bei Appendizitis machen natürlich keinen Sinn zu kodieren. Aber "Stuhlinkontinenz" oder "Restparese" bei altem Schlaganfall bewirken beim Groupieren einiges.Gut das wir jetzt die dt. Kodierrichtlinien haben und nicht nur den gesunden Menchen bzw. Medizinverstand walten lassen können. Spaß bei Seite. Wenn Pflege Kodiervorschläge macht, muß sie auch ein paar spez. Kodierrichlinien beachten. Hier fällt mir spontan: Stuhl/Harninkontinenz,Alkohol/Nikotinabhängigkeit,Restparesen und Dekubitus ein. Natürlich bieten auch die Prozedurenkodierung auf den Stationen viele Möglichkeiten der Unterstützung. Die Australier zeigen uns ja wie Casemanagement der DRG`S durch versierte Pflegekräfte unterstützt werden kann. Für mich gibts zur Zeit einen Ärztemangel (zumindest bei den Assistenten)in dt.KHS und da sollte Pflege "zugreifen"

    Beste Grüße an alle DRG`ler

    Kurt Mies

    Krankenpfleger und DRG Beauftragter eines kleinen KHS

    Kurt Mies

  • Hallo Herr Kuypers,

    ich wäre sehr an Ihrer Einschätzung interessiert...

    mfG

    Christoph Hirschberg


    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 08.11.2001 editiert. ]

  • In unserem Haus hat die Pflege eine Klartext-Ankreuzliste, in einer zweiten Spalte stehen passende ICDs, die aber vom Arzt ausgesucht werden. So bleibt die saubere Trennung der Verantwortlichkeit gewahrt.
    Ich bevorzuge den Begriff "pflegeaufwändige Diagnosen".

    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

  • !:) Auch wir arbeiten mir einer Ankreuzliste, die an hand der Kodierregeln jetzt aber überarbeitet wird.
    Die Pflege kreuzt nach ATL = "Aktivitäten des tgl. Lebens" die pflegerelevanten Diagnosen an, der Arzt bzw. das med. Controlling muss diese dann von Hand übertragen (nach Überprüfung). Klappt ganz gut (bietet auch Kontrollen, zum Beispiel kann die Pflege ankreuzen "Diabetes ja" oder "nein", wenn dann keine passende ICD auf dem Arztbogen auftaucht, geht dieser zurück).
    Führt oft auch einfach dazu, dass alle etwas mehr miteinander reden...
    Gruss
    patricia:besen: :besen: :besen:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Hallo Kurt,

    apropos Kodierrichtlinien, bezüglich Stuhl- und Harninkontinenz sind eindeutige Indikatoren genannt, die diese Nebendiagnose rechtfertigen (muss 7 Tage bestanden haben oder bei Entlassung bestehen), aber wie sieht es mit Kachexie oder gar Senilität aus???

    Fragen über Fragen...

    Viele Grüße
    Ronald

  • Hallo Herr Hirschberg und alle anderen Forumsteilnehmer


    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    :kr: Uuups, in der Einleitung findet sich noch ein Hinweis:

    Die Verantwortung für die Dokumentation von Diagnosen und Prozeduren, insbesondere der Hauptdiagnose, liegt beim behandelnden Arzt, unabhängig davon, ob er selbst oder eine von ihm beauftragte Person die Verschlüsselung vornimmt.
    :kr: :dance1: :kr:

    mfG

    Christoph Hirschberg


    Wer ist denn nun der ...behandelnde Arzt ???
    Der Stationsarzt?, der Oberarzt der Station?, der Chefarzt?, der Konsilarius?, der Operateur?
    Klar, jeder sollte seinen Teil dokumentieren/codieren - aber wer ist letztendlich derjenige, der für die "Endabrechnung" verantwortlich ist?


    ... aber auch dies klärt nicht, wer die Verantwortung für die Kodierung (Verschlüsselung) übernimmt.


    Zur Frage "Codierung durch Pflegedienst":
    Dies ist bei uns z. Zt. auch ein "heisses Eisen". Konsens gibt es weder unter den Pflegedienstleitungen der verschiedenen Kliniken, noch in der Ärzteschaft.
    In meinem Bereich zeigt sich aber deutlich, dass das Wissen um ICD-10-SGB V und die Codierrichtlinien bei einigen Pflegekräften (insbes. in den Funktionsbereichen) ausgeprägter ist, als bei manchen ärztlichen "Würden- oder Bedenkenträgern".
    Warum soll es nicht der machen, der es besser kann?
    Hauptsache, es findet eine verantwortungsbewußte "Endkontrolle mit Feedback-Schleife" statt.

    Gruß aus Braunschweig (nahe am Gefrierpunkt)

    J. Schwarz