Zitat
Original von Riklu:Und dann gibt es da noch die Passage in den Kodierrichtlinien "(Kodierung)...liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes".
:bombe: :kr:
Diese Passage konnte ich den DKR nicht entnehmen. Vielmehr finde ich unter D001a:
"Die Auflistung der Diagnosen bzw. Prozeduren liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes."
darauf folgt:
"Vor der Kodierung jeglicher aufgezeichneter Diagnose bzw. Prozedur müssen die Informationen anhand der Krankenakte nachgeprüft werden."
:bombe: Diese beiden Sätze gehören nicht zusammen und können auch m.E. nicht zusammengehören!
Mit Auflistung der Diagnosen und Prozeduren ist die medizinische Dokumentation gemeint, nicht die Kodierung. Dies bedeutet insbesondere für den Einsatz medizinischer Dokumentare/Kodierer, dass diese für Falschkodierungen richtig dokumtierter Diagnosen/Prozeduren verantwortlich sind und nicht der "auflistende" Arzt :bombe: !
Bei zweideutiger ärztlicher Dokumentation muß der Kodierer Rücksprache mit dem behandelnden Arzt nehmen.
:kangoo: Wer folgt hier meiner Argumentation ?
mfG
Christoph Hirschberg
[ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 10.10.2001 editiert. ]