• Hallo,
    nach den Unterlagen des InEK ist der Barthel-Index bei folgenden Basis-DRGs mit einem CCL von 1 wirksam:
    801; B01; B02; B76; F52; F58; F59; F60; F66; F67; F71; G27; G47; G48; G67; I02; I03; I34; K60; L04; L10; L18; N01

    Hallo zusammen,

    da für 2018 noch einmal 10 neue Basis-DRGs hinzugekommen sind, meine Frage in die Runde. 2017 sollte der Barthel-Index in 22 Basis-DRGs (Quelle InEK) wirksam werden. In der Aufstellung von Dr. Horndasch finde ich 23 DRGs. In der sehr schönen Tabelle von pro Pflege für 2018 sind laut Legende der Arbeitsgemeinschaft 9 (?) hinzugekommen, aber eigentlich werden 10 angekündigt. Bei 4 "alten" DRGs hat es Änderungen gegeben. 3 x Aufwertung und 1 x Abwertung (F67, F59, B76 aufgewertet und F71 abgewertet). Ich hätte jetzt gerne gewusst, welche 22 Basis DRGs sind es in 2017 tatsächlich gewesen, die mit CC 1 neu hinzugekommen sind (die "Geriatrischen" blieben ja unberücksichtigt, da in der B44 schon zuvor relevant) und welche 10 sind es denn nun genau in 2018 (A11, A13, D60, E36, E40, I68, I75, L16, T60 und die Nr.10?)? Die CD zum Definitionshandbuch liegt mir nicht vor. Hat jemand genaue Informationen?

    Vielen Dank vorab für die Mühe!

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    leider beantwortet das BfArM "wegen hohem Arbeitsaufkommen" gegenwärtig keine Anfragen.

    Deshalb möchte ich meine Frage hier zur Diskussion stellen.

    Wir nutzen für die Kodierung von U50.- bzw. U51.- die Empfehlungen zu Barthel und erweitertem Barthel im ICD-Anhang.

    Nun behauptet aber der MDK: U51.00: Anhand vorliegender Unterlagen ist ein erweiterter Barthel mit 90 Punkte dokumentiert. Es wurden keine standardisierten Messverfahren durchgeführt.

    Lt. Hinweis zur ICD U50-U52:

    Die Kodierung erfordert den Einsatz eines der aufgeführten standardisierten Testverfahren (FIM: Functional Independence Measure ™, MMSE: Mini Mental State Examination).

    U50.00: Anhand vorliegender Unterlagen ist ein Barthel mit 100 Punkte dokumentiert. Es wurden keine standardisierten Messverfahren durchgeführt.

    Lt. Hinweis zur ICD U50-U52:

    Die Kodierung erfordert den Einsatz eines der aufgeführten standardisierten Testverfahren (FIM: Functional Independence Measure ™).

    In den Hinweisen zu U50.- und U51.- steht der Barthel tatsächlich nicht. Wozu gibt es dann aber die ICD mit Barthel bzw. erweitertem Barthel, wenn die gar nicht kodiert werden dürfen. Oder sind die Angaben in runden Klammern in den Hinweisen nur als Bsp. zu sehen. Leider gibt es (im Gegensatz zum OPS) dazu im Vorwort des ICD keine Hinweise zur Verwendung.

    In meinem konkreten Fall war der Barthel nicht erlösrelevant. Aber wir haben nicht wenige Fälle, wo es erlösrelevant ist. Wenn der MDK das jetzt plötzlich nicht mehr akzeptiert, hätten wir ein Problem.

    Ich bin auf Ihre Antworten gespannt.

    Vielen Dank und viele Grüße

    MC1

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    so ganz genau verstehe ich Ihre Frage nicht.

    Nach meinem Dafürhalten ist es so:

    Der Patient wird (hoffentlich) von Ihren Pflegefachkräften mittels Barthel-Index standardisiert hinsichtlich seiner Alltags-Fähigkeiten (ATL) "gescored" (Meist eine Din-A4-Seite in der Dokumentation). Das Scoring-Ergebnis weist eine Punktzahl aus. Diese ist zu kodieren. Aber natürlich nur dann, wenn dieses Pflegeassessment durchgeführt und dokumentiert wurde. Wurde es? Falls nicht, hat der MDK-Gutachter recht. Sie müssen nachweisen, dass Sie das Scoring durchgeführt haben. Sofern nicht, dürfen Sie logischerweise auch keine Kodierung vornehmen.

    VG B. Sommerhäuser

  • Sehr geehrter Herr Sommerhäuser,

    das Pflegepersonal hat die ganzen Assessments und Scores umfangreich durchgeführt und dokumentiert. Barthel und erweiterter Barthel. Daraus ergibt sich dann die Punktzahl. Direkt auf den A4-Bögen ablesbar und dokumentiert. Das hat der MDK auch gar nicht angezweifelt und unsere ermittelten Barthel auch bestätigt.

    Der MDK behauptet trotzdem, dass wir es nicht kodieren können, weil unter den Hinweisen zu U50.- nur der FIM (in Klammern) als standardisiertes Messinstrument steht und bei U51.- FIM und MMSE. D. h. der MDK behauptet, dass gemäß den Hinweisen der Barthel nicht das geforderte standardisierten Testverfahren ist.

    Viele Grüße

    MC1

  • Guten Tag,

    ich lese das so: gefordert wird der Einsatz der aufgeführten standardisierten Testverfahren:

    Barthel, FIM, MMSE (und in der Klammer steht dann noch, was die Abkürzungen FIM, MMSE bedeuten). Für einen BI einen FIM zu fordern ist daher nicht korrekt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag,

    etwas verwirrend finde ich, dass in der Buchversion (zumindest in der mir vorliegenden) der Barthel bei beiden ICDs im Hinweistext als standardisiertes Testverfahren mit aufgeführt ist, bei der Onlineversion des ICD-Katalogs aber scheinbar nicht. Dort ist in runden Klammern der FIM und der MMSE benannt. Ich seh es aber genauso wie Herr Horndasch, der Text in den Klammern ist schlicht die Ausformulierung, wofür die Abkürzungen FIM und MMSE stehen. Die standardisierten Testverfahren sind unter .-0, .-1 und .-2 aufgeführt.

    Dem Gutachter unterläuft hier ein (nachvollziehbarer) Lesefehler.

    Gruß

    Zwart

  • Hallo MC1,

    nur damit ich das Problem richtig verstehe:

    Der MDK-Prüfer schaut in den ICD-Katalog, kann dort lesen, dass bspw. U50.00 bei einem Barthel-Index von 100 Punkten zu kodieren ist - und behauptet dann anschließend, der BI sei hierfür kein "zugelassenes" Messverfahren, weil nicht in den "Hinw." erwähnt?

    (In meinem Buch gibt´s übrigens keine "Hinw." zu U50 - U52, sondern nur jeweils bei den Einzelkodes.)

    Gruß,

    fimuc

  • Guten Morgen,

    der Barthel-Index ist eines der "aufgeführten standardisierten Testverfahren". - siehe auch Beiträge von Herrn Horndasch und Zwart.

    Viele Grüße

    MedCo07

  • (In meinem Buch gibt´s übrigens keine "Hinw." zu U50 - U52, sondern nur jeweils bei den Einzelkodes.)

    Hallo,

    im Zweifel gilt die sogenannte "Referenzfassung", und in der ist es, wie in Ihrem Buch.

    Das ist aber auch unerheblich. Die Erläuterungen in den Klammern geben die Bedeutung der Abkürzungen wieder, wie es sich auch gehört bei der Verwendung von Abkürzungen (alternativ Abkürzungsverzeichnis).

    Der Barthel-Index ist ein standardisiertes Messverfahren und der Einwand des MDK in Ihrem Fall ist nicht zutreffend.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo,

    Ich möchte mich hier mal dranhängen.

    Bei uns ist grade die Frage entstanden ob die Erfassung des Barthel-Index unterschrieben werden muss. Uns geht es um die Umsetzung in einem EDV gestütztem System.

    Im EDV gestütztem System ist zu erkennen, wer die einzelnen Teile des Barthel-Index eingetragen hat.

    Die KK / MD bekommen bis jetzt immer einen vom Arzt unterschriebenen Gesamtausdruck. Ist dies rechtlich überhaupt notwendig?

    Danke und Gruß

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)