• Hallo,

    ab 01.01.17 dürfen wir ja auch den Barthel Index kodieren. Bei uns sind da noch einige Fragen offen, und ich finde irgendwie keine Informationen darüber.

    Welcher ist zu nutzen, der erweiterte oder der "normale"?

    Für welche Patienten müssen wir den angeben? Für alle, oder nur für eine bestimmte Patientenklientel?

    Für Antworten wie immer dankbar.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo,
    nur grundsätzlich: der Kode für den Barthel-Index ist nicht neu im ICD-Katalog. Sie durften / mussten den auch schon vorher kodieren.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    Einmal editiert, zuletzt von E_Horndasch (17. November 2016 um 11:29)

  • Hallo,

    es steht in den Hinweisen des ICD und es wird auf den Anhang verwiesen.
    U50 ist der normale Barthel,
    U51 der erweiterte Barthel

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,

    kodieren Sie ihn u.a. dann, wenn ein BI erhoben wurde und dieses Voraussetzung ist (z.B. bei G1 bzgl. OPS 9-200) bzw. von der Logik her nahe liegt (OPS 8-550).

    Viele Grüße

    Frank K.

  • Hallo,

    die Kodes sind - in den höhergradigen Ausprägungen - für nächstes Jahr in die CC-Matrix aufgenommen.
    Es macht also Sinn, ihn in geeigneten Fällen zu erheben und dann auch zu kodieren.

    Gruß
    B.W.

  • Moin,
    das müsste den Def.- Büchern zu entnehmen sein.
    Gruß,

    B. Schrader

  • Guten Morgen,

    aus welcher Quelle stammt den die Angabe, das in 22 Basis - DRG´s eine Relevanz besteht?

    Nach Einsicht in die Definitionshandbücher kann ich die Zahl nicht nachvollziehen. - Oder übersehe ich etwas?

    VG

    Stephan Wegmann

  • Danke für die Info.

    In dem mir zur Verfügung stehenden Vortrag von Dr. Heimig habe ich die Thematik nicht gefunden, aber es gibt ja bekanntlich diverse Kurz - und Langfassungen.

    Wo finde ich den von Ihnen benannten Vortrag?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann