Liebe Forumsgemeinde,
nach §8 Absatz 2 Satz 3 KHEntgG ist eine nachstationäre Pauschale gemäß §115a SGB V nur dann abrechenbar, wenn die Summe aus stationären Belegungstagen (der vorangehenden DRG) und der nachstationären Tage die obere Grenzverweildauer der DRG überschreitet.
Gesetzt den Fall, ein Patient liegt nur wenige Tage >OGVD und wird dann noch einmal nachstationär gesehen. Die Konstellation >OGVD löst allerdings häufig MDK-Prüfungen auf sekundäre Fehlbelegung aus. Verläuft letztere zugunsten des MDK, so dass der Fall abrechnungstechnisch zum Inlier wird, reduziert das die Zahl der (anerkannten) stationären Belegungstage. Je nach Konstellation bzw. der Anzahl nicht akzeptierter Tage kann damit das Kriterium des KHEntgG nicht mehr erfüllt sein.
Ist damit auch die nachstationäre Pauschale verloren?
Danke im Voraus für klärende Kommentare und schönen Abend