Ressourcenverbrauch > 0 rechtfertigt Diagnose?

  • Hallo,
    Ich arbeite als Medizinischer Kodierassistent in einer Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Hier kommt es immer mal wieder zur Diskussion mit den ärztlichen Kollegen, wann ein Ressourcenverbrauch eine somatische (Neben-)Diagnose rechtfertigt. Hier geht es nicht nur um Abrechnungsrelevante Diagnosen, sondern eher um eine allgemeine Frage. Als ich die Weiterbildung zum Kodierassistenten gemacht habe, wurde mir vermittelt, jeder Ressourcenverbrauch rechtfertigt eine Diagnose. Wenn der Patient also zum Beispiel eine J06.8 diagnostiziert bekommt und Nasenspray und Hustensaft erhält, ist es als Ressourcenverbrauch ausreichend, wenn dies ordnungsgemäß dokumentiert ist.

    Nehmen wir mal den Fall, der Patient kommt mit einer E66.02 (Adipositas durch übermäßige Kalorienzufuhr: Body-Mass-Index [BMI] von 40 und mehr). Diese Nebendiagnose wird kodiert und während der Behandlung erfolgt eine Ernährungsberatung. Außerdem absolviert der Patient Krankengymnastik in unserer Physiotherapie. Reicht das, diese Diagnose als Entlassdiagnose zu kodieren? Vermutlich ja. Aber was ist, wenn nun "nur" eine Ernährungsberatung stattfand? Ressourcenverbrauch ist das ja trotzdem...

    In der Somatik in unserem Haus würde man mir nicht dazu raten, ein Beratungsgespräch als Ressourcenverbrauch zu kodieren, ich bin da aber eigentlich anderer Meinung. Wenn zum Beispiel ein Arzt dem Patienten im medizinischen Gespräch Ratschläge gibt, die eine Symptomatik entgegen wirken, ist das doch ganz klar eine ärztliche Handlung und auch ein Ressourcenverbrauch. Oder?

    Ich würde mich sehr darüber freuen, hier mal eine klare Linie rein zu bekommen. Daher freue ich mich auf eure Meinungen.

    Lg
    Tobi

  • Hallo,

    es geht nicht um den Ressoucenverbrauch, sondern darum:

    Zitat von DKR D003

    Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:

    • therapeutische Maßnahmen
    • diagnostische Maßnahmen
    • erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand

    Ein reines Beratungsgespräch ist weder eine therapeutische noch eine diagnostische Maßnahme und auch kein Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand.

    Wegen der Adipostas eine Diät verordnen (Therapeutische Maßnahme), z.B. Hormonspiegel bestimmen (diagnostische Maßnahme) oder ein Spezialbett (erhöhter Aufwand) wären für mich entsprechende Kodieranlässe.

    Gruß

  • Guten Tag!
    Was ist eine Ernährungsberatung denn sonst, wenn nicht eine therapeutische Maßnahme?
    Ein kurzer Klönschnack?

    Wir befinden uns hier im Bereich der Psychiatrie. Hier gilt immer noch:

    Zitat


    Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:

    • Bezugstherapeutengespräche
    • Behandlung und spezielle Interventionen durch Pflegefachpersonen
    • Beratung, Adhärenz-Förderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie


    Also Therapieeinheit ja, therapeutische Maßnahme nein?

    LG,
    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Guten Morgen,

    ich möchte Herrn Gohr unbedingt beipflichten! Die formelhafte Verwendung von "Ressourcenverbrauch größer null" wird in Fort- und Weiterbildungen in Kodierfachkräfte-Ausbildungen gängig von verschiedenen Lehrenden in verschiedenen Instituten vertreten, findet sich sowohl in Lehrbüchern (so z.B. in A. Zaiß, "DRG verschlüsseln leicht gemacht", 10. Aufl., Stand 2012, S. 32; zu der DKR, D003i 2012 wurde dort bei zu kodierenden Nebendiagnosen formuliert: "(...) der Ressourcenverbrauch muss nur 'größer Null' sein."), auch in den DKR-Psych 2016 (PD003c, Beispiel 3) wird darauf abgestellt.
    Zugegebenermaßen trifft die o.g. Formel nur die Kodierung von Nebendiagnosen. Das LSG Hamburg hat sich in seinem Urteil vom 19.12.2013 (AZ: L 1 KR 74/12) mit der Frage der Berechtigung der formelhaften Verwendung "Ressourcenverbrauch größer null" beleuchtet, ob diese Formel auch die Annahme eines wichtigen medizinischen Problems begründen kann (und dies verneint).

    Hier stellt sich aber diese Frage nicht. Die DKR-Psych 2016 besagt in PP001a, dass alle "Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, (...) zu kodieren" sind. "Dieses schließt alle diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Prozeduren ein (...)." Auch wird eine Ernährungsberatung in PP014f (natürlich) nicht von der Kodierung ausgenommen. Eine Ernährungsberatung ist eindeutig eine therapeutische Maßnahme i.S.v. dem OPS-Kode 9-60, die i.d.R. von Oecotrophologinnen oder Diätassistentinnen, also von zumindest examinierten Fachkräften, durchgeführt wird. Wieso GW eine solche Maßnahme abqualifizieren will, erschließt sich mir nicht. Und hier hat Herr Gohr bereits zu Recht ausgeführt, dass die o.g. Berufsgruppen den Spezialtherapeuten zuzurechnen sind, die die von ihm genannten OPS-Verfahren zur Anwendung bringen.


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo,

    ich habe hier einen Unterschied zwischen Ernährungsberatung als Therapieeinheit und dem im Eingangsbeitrag genannten und von mir verstandenen "Beratungsgespräch" als z.B. im Rahmen der Visite angesprochenen Problem gesehen. Vielleicht liegt hier das Missverständnis. Natürlich sind Maßnahmen, die als Therapieeinheit anzusehen sind, therapeutische Maßnahmen und rechtfertigen als solche auch die Kodierung der Diagnose. Da dies aber so offensichtlich ist (wie die Nachredner ja festgestellt haben) bin ich davon ausgegangen, dass es im letzten Absatz bei der Frage um eine Beratung unterhalb der TE-Schwelle ging.

    Wenn zum Beispiel ein Arzt dem Patienten im medizinischen Gespräch Ratschläge gibt, die eine Symptomatik entgegen wirken, ist das doch ganz klar eine ärztliche Handlung und auch ein Ressourcenverbrauch.

    Dies möchte ich nämlich nicht so stehen lassen, denn ich halte nicht jedes beiläufige "Essen Sie mal weniger und gesünder" für eine ausreichende Begründung, die Adipositas zu kodieren. Als therapeutische Maßnahme finde ich es zu dünn und es ist definitiv kein Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand.


    Unabhängig davon halte ich von der formelhaften Aussage Aufwand > 0 nichts. Es mag eingängig und ich haarspalterisch sein, aber in den DKR steht es differenzierter und so sollte es auch seriöserweise in Schulungen und Literatur dargestellt werden. Der Unterschied mag in der Regel marginal sein, aber diagnostische und therapeutische Maßnahmen müssen keinen (Mehr-) Aufwand auslösen und der Aufwand muss Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand sein und nicht irgendetwas.

    Gruß

  • Hallo zusammen,

    in diesem Zusammenhang würde ich auf einen Vorschlag der AOK Rheinland / Hamburg aus dem InEK - PEPP - Vorschlagswesen mit der Vorschlags-Nr. P1600031 (PEPP-Vorschlagsverfahren für 2016) hinweisen.


    Die Kodierung der Adipositas als ND erfolgt nach unseren Erfahrungen bereits, wenn zum Beispiel im Rahmen der stationären Aufnahme das Gewicht oder der BMI erhoben, ein Spezialbett bereitgestellt bzw. einmalig eine wenige Minuten dauernde Ernährungsberatung durch eine Diätassistentin durchgeführt und zu mehr Bewegung angehalten wurde. Diese Vorgehensweise liegt uns vielfach, durch Gutachten bestätigt vor und wird seitens des MDK als zur Basisaufwendung bzw. zur aktivierenden Pflege zugehörig bewertet.

    Die AOK Rheinland / Hamburg hat zwar eine andere Intention mit Ihrem Vorschlag für das (PEPP-Vorschlagsverfahren für 2016) aber interessant ist die Aussage im Zitat das der MDK Maßnahmen wie z.B. "Gewicht oder der BMI erhoben, ein Spezialbett, eine wenige Minuten dauernde Ernährungsberatung, mehr Bewegung angehalten wurde..." als
    Ressourcenverbrauch > 0 wertet und somit die Kodierung der Adipositas als ND gerechtfertigt ist.

    Freundliche Grüße

    Thomas B.

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas B. (30. November 2016 um 07:38)

  • Hallo zusammen,

    sollte die Überschrift nicht eigentlich lauten:

    "Ressourcenverbrauch > 0 rechtfertigt Diagnose?"

    Viele Grüße - NV

    Habe es geändert. Vielen Dank für den Hinweis.

    Danke auch für die hilfreichen Antworten. Die Adipositas war nur ein Beispiel, was ich zum verdeutlichen der o.g. Frage genutzt habe, wann ein Ressourcenverbrauch ausreichend ist, um eine ND zu kodieren.
    Nein, es war nicht ein kleiner Hinweis im Rahmen der Visite gemeint, sondern tatsächlich ein mit TE abgebildetes ärztliches Einzelgespräch. Manchmal werden bei uns auch pflegerische BELA-Gruppen durchgeführt. Dass diese demnach auch als genügend Ressourcenverbrauch zählen, würde ich ohnehin annehmen.
    Besonders hilfreich sehe ich den Verweis auf den DKR D003. Dankeschön.

    Vielen Dank für die Antworten.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Tobias Ritter

  • Hallo zusammen,

    wie sieht es den mit Erkankungen wie der Hyperthyreose oder Hypertonie aus?
    Normalerweise würden die Patienten ihre Medikation ja selbst nehmen, bei uns bekommen sie aber alle Medikamente gegeben und gerichtet.
    Die Medikamentengabe ist damit ja eigentlich ein Aufwand > 0
    Ich weiß das diese Dinge für die PEPP Groupierung nicht relevant sind, es würde mich jedoch denoch interessieren. Wie werden solche Diagnosen bei ihnen kodiert? oder werden sie einfach weggelassen?

    LG und Dank

  • Hallo,
    da die Medikamente allgemeine Krankenhausleistungen sind und vom Krankenhaus gestellt werden müssen (therapeutische Konsequenz), erfüllen die zugrundeliegenden Diagnosen die Definition einer Nebendiagnose der DKR-Psych und können bzw. sollten kodiert werden.

    Gruß