Gesunder Begleitsäugling bei kranker Mutter

  • Hallo Forum,

    wir haben folgende Konstellation:
    Mutter entbindet Zwillinge. Komplette Familie wird zu uns verlegt. Mutter ist noch Patientin im Wochenbett, Säugling 1 ist krank und selbst Patient. Säugling 2 ist gesunder Begleitsäugling zur Mutter.

    Für Säugling 2 soll es in einer Ergänzungsvereinbarung 2016 einen BGP-Zuschlag von 90 € pro Tag geben.

    Leider finde ich weder die entsprechende Textstelle, noch den passenden §301-Schlüssel für diesen Begleitsäugling.

    Wer kann hier weiterhelfen?
    Herzliche Grüße aus der Pfalz
    Bier

  • Die FPV regelt nur den umgekehrten Fall (Gesunde Mutter bei kranken Kind) in Ihrem Sinne.

    Für ihre Fallgestaltung gilt eigentlich folgende Klarstellung zur FPV 2016:

    "13. Abrechnung von gesunden Neugeborenen bei behandlungsbedürftiger Mutter
    Wird ein gesundes Neugeborenes aufgrund einer behandlungsbedürftigen Mutter in einem Krankenhaus, in dem die Geburt nicht stattgefunden hat, mit aufgenommen, so ist für das Neugeborene im aufnehmenden Krankenhaus ein eigenständiger Fall zu bilden, der über eine gesonderte Fallpauschale abzurechnen ist."
    Möglicherweise haben Sie andere Budgetvereinbarungen getroffen? Oder nur Verwechselung mit Fallkonstellation 1?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Forum,

    inzwischen bin ich etwas schlauer, was die Quellenangabe angeht:

    Im November 2015 wurde die o. a. Fallkonstellation bei der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz im Rahmen der "Spezialfragen der Abrechnung und Abrechnungsprüfung im DRG-System 2016" besprochen.
    Die erkrankte Mutter und das gesunde Neugeborene werden ins Krankenhaus B verlegt. Wie wird das Kind abgerechnet?

    Es gibt keine Einigung auf Bundesebene! Es gibt aber eine Übergangslösung über die "Ergänzungsvereinbarung zum Begleitpersonenzuschlag. In den o. g. Fällen soll der Zuschlag für Begleitpersonen in doppelter Höhe abgerechnet werden."

    Ich werde jetzt im KIS eine BGL-Leistung mit doppeltem Preis anlegen und abrechnen. Und ich kann mir jetzt schon ausrechnen, dass der RECH-Satz zurück kommt, weil die Kassen-EDV diesen Preis nicht kennt. Einen eigenen §301-Schlüssel gibt es vermutlich nicht. Die Konstellation ist sehr selten und betrifft zu wenige Krankenhäuser.

    Vielen Dank an Breitmeier, aber die umgekehrte Konstellation ist unser Tagesgeschäft und läuft reibungslos.

    Herzliche Grüße
    E. Bier

  • Wie gesagt, nach meinem Kenntnisstand regelt die Klarstellung Nr.13 seit 2016 den Sachverhalt im Rahmen der FPV. Ich habe aber keine Erfahrungen mit der Umsetzung und Landesrechtliche Übergangsregeln in R-P kenne ich auch nicht, von daher wird Ihre Information sicher zutreffend und maßgeblich sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,

    ich hatte zur Klärung den Referenten der damaligen Veranstaltung angeschrieben.

    Die Übergangslösung mit dem doppelten Begleitpersonenzuschlag kam nie zustande. Und es ist tatsächlich so, dass wir für den gesunden Säugling eine normale Fallpauschale abrechnen dürfen, obwohl er nicht bei uns geboren ist. Diese Lösung ist für die Kostenträger zwar teurer, als ein doppelter BGL-Zuschlag für einige Tage. Aber wenn die Kassen es so wollen .....

    Vielen Dank für die Unterstützung

    E.Bier

  • Bitte, gern geschehen und meinerseits Danke für die Rückmeldung.
    Die sinnhaftigkeit der Klarstellung für einen gesunden Säugling leuchtet mir auch überhaupt nicht ein, aber so ist es halt beschlossen worden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier