P02.1 Schädigung des Feten und Neugeborenen durch sonstige Formen der Plazentalösung

  • Hallo liebe Kolleginnen/en

    welchen Aufwand muss man belegen um diese ND zu begründen?
    (Unser Neugeborenes hat *Gott sei dank* überlebt und kein Hirnschaden)

    Liebe Grüße

    Neopäd

    Medizinisches-adminitratives Fallmanagement

    Pädiatrie/Neonatologie/Geburtshilfe/Gynäkologie

  • Ich würde sagen, es muss zum einen ein manifester Schaden beim Kind durch eine Placentalösung eingetreten sein, aber nicht unbedingt ein Hirnschaden.
    Für den Aufwand gilt nach DKR D003: Therapeutisch, pflegerisch oder diagnostisch.
    Ich glaube, mehr kann man allgemein nicht sagen. Ein spezifischer Aufwand für P02.ff ist mir jedenfalls nicht bekannt.

    MfG
    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Neopäd,
    ich greife den Thread nochmal auf, da wir i.R. der MDK-Begehung diese Problematik neu haben. Die Nebendiagosen aus dem Bereich P00.- bis P04.- werden gestrichen, da kein dauerhafter Schaden etc.

    Es geht um die Frage, in wie weit eine "Schädigung" im klassifikatorischen Sinne vorliegt. Meiner Auffassung nach bringen diese Codes zum Ausdruck, dass Fetus/Neugeborene durch Zustände der Mutter beeinträchtigt wurden und behandlungsbedürftig waren. Ebenfalls unterscheiden die Codes nicht, ob nun akut und reversible oder dauerhaft.
    In den DKR ist z.B. unter 1602a im Beispiel 1 aufgeführt, dass eine Atelektase als HD und die Schädigung des Neugeborenen als ND kodiert werden muss.


    VG

    Doctom