• Hallo,

    seit 10/2016 ist die EBM 40306 im EBM aufgenommen. Kostenpauschale für QS bei LHK (EBM 34291).

    Eine KV hat mir die Abrechnung der Leistung verwehrt. Begründung: die Leistung ist für den niedergelassenen Bereich und nicht bei AOP.

    Mit dieser Ablehnung bin ich nicht einverstanden.

    1. nach § 115b SGB V Abs. 1 Nr. 2 ist eine einheitliche Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte vorausgesetzt
    2. alle weiteren Vorrausetzungen zur Abrechnung dieser Leistung werden durch das Krankenhaus erfüllt.

    Wie seht ihr es als Fachkollegen, lohnt sich der Wiederspruch wegen 2,5EUR Kostenpauschale pro Fall?

    Viele Grüße

    Christiane Laukner

  • Hallo Frau Laukner,

    wenn es eine AOP nach § 115b SGB V ist, könnte nur eine Krankenkasse die Abrechnung verwehren.

    Dann würde ich auf § 9 Abs. 4 Satz 1 AOP-Vertrag verweisen:

    Die im Kapitel 40 des EBM ausgewiesenen Kostenpauschalen nach BMÄ und E-GO sind berechnungsfähig.

    Grüße

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."