KAIN und INKA

  • Guten Tag,

    "Die Übermittlung erfolgt durch Krankenkassen mit der Nachricht „KAIN“ und durch Krankenhäuser mit der Nachricht „INKA“ in Übereinstimmung mit den Festlegungen in der Vereinbarung nach § 301 Absatz 3 SGB V, welche um die Regelungen auf der Grundlage des § 11 Absatz 1 PrüfvV erweitert werden.“

    in meiner Klinik kam nun das Thema KAIN und INKA auf.

    Wir stellten uns die Frage, ob dies eine kann- oder eine muss-Angelegenheit ist.

    Aus diesem Grund wollte ich einmal fragen, wie andere Häuser dies handhaben?

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen :)

  • Guten Tag Clearer,

    selbstverständlich handelt es sich bei der Übermittlung von Nachrichtentypen gem. § 301 SGB V um ein MUSS!!!

    Entnehmen können Sie dies der "Vereinbarung über die elektronische Übermittlung nach § 11 Absatz 1 der Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung - PrüfvV) gemäß § 17c Absatz 2 KHG" vom 03.02.2016 i.V.m. der "13. Fortschreibung vom 3.2.2016 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung vom 20.03.2014 mit Wirkung zum 01.01.2017" (bzw. der aktuellen § 301-Gesamtdokumentation vom 13.09.2016).

    Die KIS-Hersteller passen z.Zt. ihre Produkte entsprechend an.

    D.h., dass Sie ab dem 01.01.2017 für Patienten, die ab dem 01.01.2017 in Ihr Krankenhaus aufgenommen werden, über die § 301-Nachrichtenübermittlung KAIN-Nachrichten der Krankenkassen erhalten können, die Sie mit INKA-Nachrichten beantworten müssen.

    Ich hoffe, dies hilft Ihnen erst einmal weiter.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo liebes Forum,

    nun haben wir den 1. Fall der TK. Die TK verzichtet auf ein Vorverfahren und schickt auch keinen INKA-Satz. Laut Mitarbeiterin der TK sei das nicht notwendig, da auf das Vorverfahren verzichtet wird. Es soll auch keine Verpflichtung geben, einen INKA Satz zu schicken.

    Zusätzlich kurios ist, dass dann auch nicht mal eine Anzeige der Kasse kommt, nur noch ein Fax vom MDK.

    Laut Anruf bei der DKG ist das auch alles rechtens, es ist eine Kann-Bestimmung.

    Ratlose Grüße
    Neuroline

  • Hallo Neuroline,

    das ist korrekt, nach §6 (2) Satz 4 PrüfvV 2.0 entfällt bei direkter MDK Beauftragung die Mitteilung der Kasse an das Krankenhaus. INKA kommt nur, wenn die Kasse zum (vorherigen) Falldialog auffordert.

    Gruß
    zakspeed

  • Hallo,

    und damit zeigt sich mal wieder, wie toll die DKG verhandelt hat. Da die meisten Kassen - zumindest bei uns - den MDK direkt beauftragen und nun auch keine Auffälligkeitsmitteilung mehr schicken müssen, bleibt es in den meisten Fällen beim Brieftaubenverfahren mit dem MDK. Der gute Ansatz der besseren Nachvollziehbarkeit von Fristen für beide Seiten ist quasi nicht vorhanden.

    Bin begeistert
    AnMa

  • Hallo,
    wo ist das Problem? Der MDK, bzw. die Kasse als Herrin des Verfahrens muss Ihnen gegenüber (bzw. im sozialgerichtlichen Verfahren) beweisen, dass die Prüfanzeige rechtzeitig eingegangen ist. Das Verfliegen / die Verspätung der Brieftaube gehört zum Risiko des Absenders, nicht des Empfängers.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,

    das gute an den KAIN ist, dass diese von den meisten MDK-Monitoren automatisch eingelesen werden können.

    Die Zeitersparniss liegt bei mehreren MInuten pro Fall. Auf jeden Fall bei uns :)

    Daher ist es schade, dass nicht durchgängig bei jeder Prüfung eine KAIN eingeht. Damit hätten weitere Medienbrüche vermieden werden können. Und die Fristenprüfung wäre auch einfacher...

    Auch Schade sind die Aussagen der DKG (dortige Juristen) und andere externe Juristen die uns noch im November bestätigt haben, dass die KAIN verpflichtend für alle Fälle zu nutzen ist.

    Gruß

    S. Lindenau

  • Hallo,

    wenn es denn wenigstens funktionieren würde :(

    Wir haben von mehreren KKn die Meldung bekommen, das die KAIN Meldungen bei denen wieder als Fehler auflaufen. Und bei uns kommt nix an.

    Hat noch jemand das Problem? ORBIS Nice

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo,
    wir haben auch ORBIS. Die KAIN Meldungen kommen bei uns an, produzieren zur Zeit aber noch Fehlermeldungen.
    Man braucht dafür das Modul MDKM Light, sonst werden die Meldungen der Kassen automatisch zurück gewiesen.
    Bei uns bekommt die KAIN-Meldung mit dem Schlüssel SF000 den Fehler, dass die erste Meldung keine Einleitung des Prüfverfahrens enthält. SF000 ist aber ein Schlüssel zur Einleitung des Prüfverfahrens. ?(
    Vielleicht ist ja schon jemand weiter und kann Tipps geben?
    Liebe Grüße
    Herzchen

  • Hallo,
    wo ist das Problem? Der MDK, bzw. die Kasse als Herrin des Verfahrens muss Ihnen gegenüber (bzw. im sozialgerichtlichen Verfahren) beweisen, dass die Prüfanzeige rechtzeitig eingegangen ist. Das Verfliegen / die Verspätung der Brieftaube gehört zum Risiko des Absenders, nicht des Empfängers.

    Hallo, Herr Horndasch,

    da haben Sie natürlich recht, daher sprach ich ja auch von "beiden Seiten" ;)
    Ansonsten schließe ich mich SLindenau an.
    Da der MDK unseres Bundeslandes von den Kassen elektronisch beauftragt wird, wäre es zu schön gewesen, wenn wir - quasi cc - ebenso die elektronische Mitteilung bekommen hätten, die das MDK-Tool dann im besten Fall auch gleich verarbeiten kann (ja ich weiß, dass das elektronische Verfahren zwischen Kostenträger und MDK vermutlich nicht dem §301-Format entspricht). So übermittelt die Kasse dem MDK elektronisch die Prüfgründe, die der MDK dann elektronisch in in seine Prüfanzeige einfügt. Diese wird dann ausgedruckt. Dann fliegt die Brieftaube los und das KH tippt die Daten wieder ab, da es ja auch elektronisch dokumentiert...


    Grüße
    AnMa