• Hallo Zusammen,
    ich - Kodier-Anfänger - habe eine paar Fragen zum Thema Kodierung von Stürzen.

    1. Beispiel
    Person stürzt alkohol. und erleidet dabei eine Kopfplatznwunde und eine geschlossene operationspflichtige Unterarmfraktur.
    Mir geht es jetzt primär um die Kodierung des Sturzes.

    Die Fraktur und die KPW sowie der OPS Kode werden kodiert.

    Wird der Sturz jetzt mitkodiert?
    Welche ICD Kode muss man nehmen?
    Wenn es einen Kode gibt, wird dieser an die Fraktur "angehangen"?

    Weitere Beispiele wären: Sturz aus Bett, Sturz auf glatter Oberfläche, Sturz von Treppe. Gibt es dafür einen Kode den man für alle Stürze nehmen kann? Im ICD finde ich solche Beschreibungen nicht.

    Vielen Dank für eure Hilfe! :)

  • Hallo aufwunschgeloescht1,
    das Sturzereignis selbst wird nicht kodiert, da gibt es auch keinen extra Kode. Es werden also nur die Folgen des Sturzes --> Prellung, Fraktur e.t.c kodiert, denn nur die werden sie warscheinlich behandeln.

    MfG und einen schönen vierten Advent findus

    MfG findus

  • Um den Sturz darzustellen kann m.E. die X59.9! hinzu kodiert werden. Liest sich erst mal übertrieben, aber fast am Ende der Aufzählung findet man den Unfall durch Sturz.
    Bei Aufwand bezüglich des Alkoholkonsums könnte F10.0 hinzu kommen.
    Gruß

  • Hallo Tuschke,
    vielen Dank.
    Ich habe heute mit meiner Kollegin gesprochen. Sie nimmt auch immer die X59.9

    Wegen des Alkohols hätte ich nochmal ne Frage.
    Angenommen der Pat. Ist Alkoholiker. Bei Aufnahme wegen einer Radiusfraktur bedingt durch den Sturz unter Alkoholeinf., wird auch ein entsprechender Laborwert dokumentiert. Eine Entzugssymptomatik äussert der Pat. im Laufe des stat. Aufenthaltes (erhält dann wieder Bier). Sonst kein grosser Ressourcenverbrauch (Intensivbeh., Medik. )

    Heute hatte ich so einen Fall und habe ich die folgende ärztl. Kodierung gefunden:
    HD: Radiusfraktur
    ND: F10 akuter Rausch
    F10.2 P. U. VERHL.STÖR: Abhänigkeitssyndrom
    F10.3 P. U. Verhal.stör: Entzugssyndrom

    OPS vernachlässigen wir jetzt mal, da es mir hauptsächlich um die Korrektheit der ND und der CCL Werte geht.

    Wie siehst du das? Ist das so korrekt?

    Vielen Dank!

  • Hallo aufwunschgeloescht1,

    Die ND bezüglich des Alkohols würde ich anhand der Maßnahmen fest machen.
    akuter Rausch: z.B. spezielle Überwachung, z.B. auf IMC o.ä. , die normalerweise bei Fraktur nicht notwendig wäre
    Abhängigkeit: regelmäßig Bier (bei uns muss der Arzt dafür ein ´Rezept` für die Küche ausstellen. Dann bekommt der Pat es jeweils aufs Essentablett.) Das ist ja durchaus ein erhöhter Ressourcenverbrauch
    Entzugssyndrom: würde ich nur nehmen, wenn direkt etwas gegen die Entzugssymptomatik getan wurde. Also müssen diese dann deutlich dokumentiert werden. Und ich finde mehr als ein leichtes Zittern o.ä.; das würde ich eher unter Abhängigkeit nehmen. Und dann auch gehandelt werden. Intensivüberwachung, Verabreichung von Distra o.ä.

    Schöne Weihnachten

  • Sorry für die Nachfrage aber in welchen Bundesländern therapiert man eine Alkoholentzugssymptomatik mit Alkohol/Bier? was macht man wenn der Patient nie Bier sondern nur Schnaps oder Wein trinkt...? Unsere Küche hat m.E. kein Bier da und die Apotheke zwar Alkohol müsste man aber verdünnen.

    mal ehrlich...ernst?
    (Kosten-Nutzen für's KH natürlich unschlagbar)

    gibt's da Leitlinien?

    Bin gespannt auf hilfreiche Antwort (könnten wir bei uns ja einiges sparen)

    rokka

  • Hallo,

    machen Sie etwa bei jedem Patienten einen körperlichen Entzug, auch wenn er nur kurzzeitig postoperativ zur Überwachung im KH ist und auch keinerlei Motivation zu einem Entzug hat? Natürlich ist das keine leitliniengerechte "Behandlung" eines Alkoholkranken, aber ich weiß nicht, ob es medizinisch viel Sinn macht, einen körperlichen Entzug zu beginnen, wenn klar ist, dass der Patient, sobald er in der Lage ist, sich den Alkohol zu holen, sofort wieder beginnt, zu trinken.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo rokka,
    auch wenn das Alkoholthema nicht wirklich unter die Threadüberschrift passt, wird bei uns nicht wirklich eine Alkoholentzugssymptomatik mit Bier oder Körnchen behandelt, dass passiert dann medikamentös. Eher dient dies der Vorbeugung einer Alkoholentzugssymptomatik gerade bei Patienten wie sie kodierer2905 beschrieben hat. Und ja, da können wir über die Küche Bier bestellen oder durchaus ein Körnchen.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo, also gerne auch den Thread verschieben, es ist ein interressantes Thema (auch für Kodierung s.u.).
    Ich kannte das zwar von früher, aber meines Erachtens nach ist es obsolet. Zumal man macht ja per se initial keine Alkoholentzzugstherapie sondern eine medikamentöse Coupierung der Entzugssymptomatik. Und Alkohol verschreiben (und das macht ihr ja anscheinend in der Akte) ist eventl. fachlich angreifbar:
    NW Alkohol: Schäden an Leber,Hirn, Psyche und anderes (zytotoxisch) sowie sozialem Leben; würde vom GBA und der Arzneimittelzulassungsbehörde sicher nicht für die Indikation als geignet deklariert und off label use ist nach neuer Rechtssprechung ja auch nicht der GKV in Rechnung zu stellen(grob gesagt)
    Vertretbar nur wenn es nur ein Lebensmittel wäre(ist es ja im Prinzip für einige und war es früher mal auch) dann wäre es aber auch keine medikamentöse Therapie.
    Sorry ich fände es ja teilweise auch praktischer wenn ich das offiziell verordenen dürfte, da es wie ihr beschreibt ja wenig Sinn macht immer einen "Entzug zu starten" und relativ günstig aber irgendwie kommt mir das medizinisch und ethisch (und letztlich auch in Hinblick auf die aussenwirkung) eben sehr fragwürdig vor.

    MfG
    rokka