Kodierung Z74 ff. bei PKMS

  • Hallo,

    wir haben in einem Fall den OPS 9-201.0 (PKMS bei Kindern) kodiert und diesen auch vom MDK in seinem Gutachten bestätigt bekommen. Die Kasse lehnt die Abrechnung der Aufwandspauschale ab, weil wir die Probleme in der Versorgung nicht zusätzlich mit Diagnosen aus dem Bereich ICD Z74 abgebildet haben. Aus unserer Sicht ist dies auch nicht erforderlich (Doppelkodierung). Nach Aussage der Kasse bilden andere Häuser PKMS über OPS und ICD ab. Wie seht Ihr das ?

  • Guten Tag

    Wir handhaben es bei PKMS-Fällen so, dass wir sämtliche Defizite über ICD abbilden und alle Leistungen, die per OPS abbildbar sind zusätzlich kodieren.
    Durch diese ausführliche Kodierung (sehr oft ohne Erlösrelevanz) möchten wir den Fall so anschaulich wie möglich abbilden. Ziel des Ganzen ist es den Kostenträgern, die Fallschwere und/oder den Pflegeaufwand aufzuzeigen um möglichen PKMS-Prüfungen vorzubeugen. (Anbei eine Übersicht relevanter Kodes, die beispielhaft angewendet werden)

    Derzeit fahren wir sehr gut damit. Positiver Nebeneffekt: wir können sehr präzise unseren Pflegeaufwand abbilden und Benchmarken.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hier muss man wohl etwas unterscheiden. Die von Hr. Günther angegebenen Kodes sind allesamt Diagnosen aus den Organkapiteln und natürlich anzugeben, wenn diese die DKR D003 bedienen. Das ist aber nicht das, was die Kasse hier meint, einfordern zu können. Z-Kodes sind aus Kapitel XXI und entsprechend der zum Anfang des Kapitels gegebenen Informationen zu verwenden. Es ist daher z. B. redundant Z74 anzugeben, wenn schon genannte Kodes Erkrankungen und Defizite beschreiben, dass der Patient immobil ist oder Hilfe beim Einkleiden braucht. Die Forderung der Kasse ist bezüglich dieser Kodeangabe völlig unbegründet und letztlich nur ein Manöver zur Ausgabenreduktion im Sinne von "Wer nicht will, muss klagen".

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    Einmal editiert, zuletzt von D. D. Selter (27. Dezember 2016 um 16:18)

  • Hallo Herr Günther,

    sehr schöne Übersicht die sie da erstellt haben.

    Ich habe eine kurze rein informative MDK Anmerkung zu den Paresen und Plegien.

    Uns wurde letztens ein ZE bei einem Pat. mit Hemiparese aberkannt, weil lt. MDK eine Hemiparese getreu dem Wortlaut nicht in den Erschwernisfaktoren für G5 aufgeführt wird, sondern nur: "ausgeprägte Lähmung (Hemiplegie, Paraplegie/-parese, Tetraplegie/-Parese".

    Viele Grüße

  • Hallo,

    hallo, da hat der MDK doch Recht. Hier ist die Hemiplegie gemeint und nicht die Hemiparese; für 2017 wurde der Text ja etwas angepasst, dass auch hochgradige Paresen für den Erschwernisfaktor bei G5 reichen.

    Gruß
    B.W.