Neurologische Komplexbehandlung bei beatmeten Patienten

  • Hallo Zusammen,

    ich möchte gern das Thema, welches schon öfter diskutiert wurde, nochmals aufgreifen.

    Ein Patient wird mit TIA auf der Stroke aufgenommen. Die Mindestmerkmale für die neurol. Komplexbehandlung sind erfüllt. Der Patient wird einen Tag später beatmungspflichtig und wird auf die ITS verlegt. Im komatösen Zustand haben die Neurologen den geforderten neuologischen Status mit 4 Visiten pro Tag über 4 Tage erhoben. Ich rechnete die neurologische Komplexbehandlung >72h zusammen mit der ITS Komplexbehandlung und Beatmung ab. Der MDK lehnt die neurologische Komplexbehandlung > 72h ab und ändert in < 72h. Begründung: "Unter der erfolgten Sedierung mit Propofol und Sufenta befand sich der Patient in einem künstlichen Koma, in dem die Erhebung eines umfässlichen aussagekräftigen neurologischen Status und eine neurologische Komplexbehandlung nicht weiter möglich ist."

    Ist die Aussage des MDK korrekt? ?(

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße aus dem Harz
    Ines Huttasch

  • Hallo Frau Huttasch,

    wie wollen Sie bei einem Patienten, der unter Propofol und Sufenta steht, einen neurologischen Status erheben? In Narkose haben auch Sie neurologische "Ausfälle".

    Gruß
    B.W.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    Der Begriff „künstliches Koma“ ist irreführend

    In welchem Fachbuch findet sich dieser Begriff?

    Ich kenne diesen Begriff nur aus den Medien,
    z.B.: http://www.taz.de/!5169562/

    Ein Koma ist ein Zustand einer krankheitsbedingten schweren Bewusstseinsstörung des Großhirns.

    Beim vom Gutachter sogenannten „künstlichen Koma“handelt es sich um eine
    (Langzeit)narkose!

    Zur Ausgangsfrage:
    Auch ein Patient in Narkose kann neurologisch untersucht werden.

    Neurologische Komplexbehandlung bei beatmeten Patienten


    Gruß
    E Rembs

  • Hallo,

    da unsere Neurologen einen neurologischen Status erhoben haben, habe ich dies, entgegen meines Sachverstandes, auch nicht in Frage gestellt. :saint:

    Also hat der MDK Recht!?

    Vielen Dank.

    Ines Huttasch