Guten Abend!
Folgt auf einen vorstationären Aufenthalt ein vollstationärer, so "verfällt" ja die Pauschale bekanntermaßen, da der Aufwand des vorstationären Kontaktes dann mit der (nachfolgenden) DRG abgegolten ist, sofern vor- und vollstationärer Aufenthalt in einem kausalen Zusammenhang stehen. Die "Sperrfristen" zwischen "vorstationär ohne vollstationär" (Pauschale) und anschließend stationär (DRG) hat das BSG ja durch seine Rechtsprechung quasi eliminiert.
Weiß jemand von Ihnen, wie es sich verhält, wenn die nachfolgende stationäre Aufnahme zwar in medizinisch-kausalem Zusammenhang mit der vorherigen vorstationären Vorstellung steht, jedoch in einem anderen Krankenhaus erfolgt als dem, welches den Patienten zuvor "nur" vorstationär gesehen hat? Das dürfte die vorstationäre Pauschale doch nicht gefährden, oder? Welche "Trennung" zwischen den Häusern müsste da bestehen? Faktisch komplett getrennte Häuser? Wie verhält es sich z.B. mit einem Klinikverbund (mehrere Standorte)?
Vorab besten Dank!