Intensivkriterien bei schwangerer hebephrener Patientin

  • Hallo und ein Gutes Neues Jahr ins Forum erst mal.

    Folgende Fragestellung:
    Patientin mit HD hebephrene Schizophrenie wird stationär behandelt, befindet sich in der Frühphase einer Schwangerschaft und hat kürzlich Drogen konsumiert. Laut Doku zu allen Qualitäten orientiert, insgesamt verlangsamt und verflacht. Ist sich der Verantwortung/Auswirkung ihres Verhaltens auf das Kind nicht oder nur zeitweise/teilweise bewusst.
    Ist das Intensivkriterium "akute Fremdgefährdung durch fehlende Orientierung und Realitätsverkennung" angesagt? Oder gilt das ungeborene Kind nicht als "fremd" und wird deshalb "akute Selbstgefährdung" kodiert? Letzteres so geschehen durch die Behandler.

    Was meint ihr?

  • Hallo,

    ein Merkmal "Fremdgefährdung durch fehlende Orientierung..." gibt es nicht, nur die "Akute Selbstgefährdung....".
    Keine Frage, dass das Kind gefährdet ist.
    Ich würde das auch als "Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstschädigendes Verhalten " oder
    alternativ als "Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung" einstufen.
    Es ist aber vielleicht diskussionswürdig, ob das Ungeborene ein Teil des Selbst der Mutter oder eine fremde (!?) Person ist...

    Viele Grüße - NV

  • oh, da habe ich die Formulierungen der Intensivkriterien durcheinandergeworfen. ?(
    Natürlich gibt es gibt es das Merkmal "Akute Fremdgefährdung" nur ohne Zusätze. 8)

    Es ist aber vielleicht diskussionswürdig, ob das Ungeborene ein Teil des Selbst der Mutter oder eine fremde (!?) Person ist...

    Genau darauf zielte meine Frage ab.

    Ich würde das auch als "Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstschädigendes Verhalten " oder
    alternativ als "Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung" einstufen.

    im vorliegenden Fall erscheint mir die fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung passender. Sieht eher nach klassischen Minussymptomen und zeitweise (akustischen) Halluzinationen aus als nach Suizidalität/Selbstschädigung.

    Danke für die Antwort

  • Ebenfalls noch ein gesundes neues Jahr!

    Wir hatten das Problem vor kurzem auch. Es war jedoch so, dass die Patientin hochschwanger war und in dem verlegenden Krankenhaus bereits mehrere Suizidversuche unternommen hat und weiterhin nicht abständig von Suizidalität war. Auch hatte sie Angst vor der Geburt und hatte noch keine emotionale Bindung zu dem Kind.
    Da als Erläuterung im OPS-Katalog geschrieben steht: "Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn der Patient gewaltbereit oder gewalttätig ist" was die Patientin jedoch nicht war, haben ich mich auch dagegen entschieden.
    Als Fremdgefährdung würde ich am ehesten sehen, wenn die Patientin absichtlich das Kind im Bauch schädigen wollen würde. Aber wie bereits geschrieben wurde, kann man auch hier wieder gut diskutieren.

    VG

  • Guten Tag,

    ich würde Mutter und Kind als Einheit sehen, da der Fötus ohne Mutter nicht lebensfähig wäre, von ihrem Leben abhängig ist und ein Suizid /Selbstschädigung/Drogen auch immer zur Schädigung des Fötus führen kann. Da es hier aber um die Mutter geht, sehe ich hier eine Eigengefährdung, die erst sekundär zu einer Gefährdung des Ungeborenen führt.
    Hätte ich aber ein Risiko für das Kind durch angeborene Erkrankung des selben und die Mutter würde sich gegen eine Behandlung entscheiden und damit das Leben des Ungeborenen gefährden, würde ich auf Fremdgefährdung durch die Mutter für das Kind entscheiden.
    Da die Mutter aber sicher noch selbst für sich entscheiden kann/darf, sehe ich durch ihr Handeln eine Eigengefährdung für sich selbst, erst in zweiter Linie für das Kind.

    VG Mikka

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)