Hallo
In den letzten Monaten streicht uns der MDK immer jegliche Kriseninterventionsbehandlungen. Im allgemeinen verwenden wir diese bei Sichtkontrollen sei es 15, 30, 60 minütig. Dort liegt zumeist eine suizidale Krise vor oder eine Desorientierung bzw. Realitätsverkennung. Die Begründungen des MDK lauten die Kodierrichtlinien seien nicht erfüllt, da es sich nicht um eine akute vorübergehende psychische Störung als Reaktion auf außergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände handelt sowie keine vordringlichen, ungeplanten, einzeltherapeutische Kontakte stattfinden. Dies ist auch in einigen Fällen für uns nachvollziehbar. Aber stets die Sichtkontrollen als ein Überwachungsinstrument abzustempeln ist auch übertrieben, immerhin finden ja in diesem Rahmen auch immer wieder Kurzkontakte mit dem Patienten statt auch wenn nicht jedesmal darauf eine therapeutische Folgemaßnahme nötig ist.
Wie wird es in Ihren Häusern gehandhabt? In welchen fällen kodieren sie die Kriseninterventionsbehandlung?