Rechnungsabweisung weil Entlassungsgrund nicht plausibel

  • Liebe Mitstreiter,

    seit geraumer Zeit weist eine bestimmte Krankenkasse die mit "T" beginnt permanent Rechnung mit der Begründung ab, dass der Entlassungsgrund nicht plausibel sei.

    Dies betrifft meist Kurzliegerfälle in der Psychiatrie, die bspw. als "regulär beendet" entlassen wurden.

    Die Kasse wurde hier gebeten, ein Prüfverfahren einzuleiten wenn Sie wissen möchte, ob der Entlassungsgrund tatsächlich korrekt ist bzw. der Aufenthalt notwendig war.
    Die Rechnung selbst sei von der Kasse nicht reaktivierbar, sodass wir diese erneut schicken müssen damit diese gezahlt werden kann.

    Nach erneuter Rechnungsübermittlung ging jetzt die Prüfanzeige zur MDK-Prüfung ein, da eine neue Rechnung bekanntlich neue Fristen auslöst.

    Wer kennt diese Vorgehensweise noch? Die Kasse teilte mir mit, dass sie bei allen Häusern so vorgeht. Eine Rechtsgrundlage für die Zurückweisung der Rechnung konnte mir nicht genannt werden....ist mir persönlich auch nicht bekannt. Ggf. kann mich hier jemand eines Besseren belehren!?

    Vielen Dank für Rückmeldungen hierzu

    Gruß

    LilaPause

  • Hallo Lila Pause,

    diese Vorgehensweise habe ich auch schon erlebt. Wir haben uns dann an unsere zuständige Krankenhausgesellschaft gewendet. Diese befinden sich ja im Regelmäßigen Kontakt mit den Kassen.
    Meines Wissens nach, dürfen die Kassen die Rechnung nicht wegen "Entlassungsgrund sei nicht plausibel" abweisen. Die Kassen müssten sich an die PrüfvV halten.

    Die Abrechnungsabteilung hat den Kassen keine neue Rechnung übersendet, da die Kassen schon in der Lage sind die Rechnung zu reaktivieren. Soweit mir bekannt ist machen die Kassen gerne diese Aussage, jedoch wenn die Kasse unberechtigt die Rechnung zurück weist und Sie haben die Rechnung ordnungsgemäß übermittelt, sollten Sie auch die Möglichkeit haben die Kasse zu mahnen.

    Freundliche Grüße

  • Hallo, zusammen

    eine Rechnungsabweisung wegen unplausiblem Entlassungsgrund hat erst mal nichts mit der PrüfvV zu tun, sondern die Kasse übt hier ihr gutes Recht aus, eine Rechnung mit den ihr zur Verfügung stehen Informationen sachlich-rechnerisch zu prüfen. Es gibt ja in jedem Haus tatsächlich Fälle, in denen der Entlassungsgrund nicht plausibel ist, z.B. wenn der Kasse bekannt ist, dass eine Aufnahme in einem weiteren KH erfolgt ist und als Entlassungsgrund keine Verlegung angegeben ist. Dann muss man ggf. seine Daten in Ordnung bringen und kann dann die Rechnung erneut senden.

    Anders sieht es natürlich aus, wenn eine Kasse diese Methode ohne jeden Anlass für alle Fälle anwenden würde, um z.B. ihre Liquidität zu beeinflussen. Dann übt sie auch ihr Recht aus, muss sich aber fragen lassen, was das soll.
    Da hilft nur schnelles konsequentes Handeln. Standardsatz "Der Entlassungsgrund ist korrekt" in MBEG oder INKA-Nachricht und Rechnung postwendend zurücksenden.

    Grüße
    AnMa

  • ....Die Rechnung selbst sei von der Kasse nicht reaktivierbar, sodass wir diese erneut schicken müssen damit diese gezahlt werden kann. ...

    Hallo LilaPause,

    das ist Problem der Kasse. Eine neue - identische - Rechnung ist ein reines Entgegenkommen Ihrerseits.

    Viele Grüße

    Medman2