Liebe Mitstreiter,
seit geraumer Zeit weist eine bestimmte Krankenkasse die mit "T" beginnt permanent Rechnung mit der Begründung ab, dass der Entlassungsgrund nicht plausibel sei.
Dies betrifft meist Kurzliegerfälle in der Psychiatrie, die bspw. als "regulär beendet" entlassen wurden.
Die Kasse wurde hier gebeten, ein Prüfverfahren einzuleiten wenn Sie wissen möchte, ob der Entlassungsgrund tatsächlich korrekt ist bzw. der Aufenthalt notwendig war.
Die Rechnung selbst sei von der Kasse nicht reaktivierbar, sodass wir diese erneut schicken müssen damit diese gezahlt werden kann.
Nach erneuter Rechnungsübermittlung ging jetzt die Prüfanzeige zur MDK-Prüfung ein, da eine neue Rechnung bekanntlich neue Fristen auslöst.
Wer kennt diese Vorgehensweise noch? Die Kasse teilte mir mit, dass sie bei allen Häusern so vorgeht. Eine Rechtsgrundlage für die Zurückweisung der Rechnung konnte mir nicht genannt werden....ist mir persönlich auch nicht bekannt. Ggf. kann mich hier jemand eines Besseren belehren!?
Vielen Dank für Rückmeldungen hierzu
Gruß
LilaPause