Psych-PV und Behandlungsstatus

  • Hallöchen;

    habe keinen passenden Eintrag zu meiner Frage gefunden !?

    Pat. kommt zur Aufnahme.
    Drogentest ist positiv.
    Soll mit der F20.0 als HD entlassen werden.

    Wende ich in der Psych-PV die Einstufung A1 an, oder die S2 da der Pat. einen positiven Drogentest hat?
    Meine gelesen zu haben das Drogenabhängige immer in die S2 gehören, egal welche HD !?

    Schubst mich mal bitte von der Leitung ?(

    Habt einen schönen Tag :)

    Viele Grüße
    Curley-Sue
    :/:/:/

  • Hallo Curley-Sue,

    Meine gelesen zu haben das Drogenabhängige immer in die S2 gehören, egal welche HD !?

    das kann man so nicht sagen.

    Zwar steht in der "Gemeinsamen Empfehlung zur Eingruppierung in die Behandlungsgruppen der. Psychiatriepersonalverordnung (Psych-PV)" unter dem Behandlungsbereich S2 in der Spalte 'Erläuterungen - Selbstverwaltung (SV)' "(...) Drogenkranke sind in den Behandlungsbereich S2 einzugruppieren. (...)", aber das dürfen Sie nicht isoliert betrachten. Zu berücksichtigen sind alle Spalteninhalte (hier insbesondere 'Kranke', 'Behandlungsziele' und 'Behandlungsmittel'), d.h. es stellt sich die Frage, ob der Patient mit der Hauptdiagnose nicht vielmehr doch dem A-Bereich zuzuordnen ist.

    In den 'Erläuterungen - Selbstverwaltung (SV)' zum Behandlungsbereich S2 wird auch bereits eingeschränkt:
    "Bei bestehender Alkoholabhängigkeit und gleichzeitigem Gebrauch illegaler Drogen ist der Behandlungsschwerpunkt maßgeblich für die Eingruppierung in S1 oder S2. Bei im Vordergrund stehendem Drogenentzug ist der Patient in S2 einzugruppieren. Erfolgt eine Alkoholentzugsbehandlung, z.B. bei einer Drogen-Substitutionsbehandlung, ohne sonstigen Beigebrauch, und ist die Behandlung unkompliziert, erfolgt die Eingruppierung in den Behandlungsbereich S1. Auch bei Drogenabhängigkeit in der Anamnese und derzeitiger Abstinenz bzgl. Drogen ist für den unkomplizierten Alkoholentzug der Behandlungsbereich S1 maßgeblich.

    Auch haben Sie nicht dargelegt, welche Drogen konsumiert wurden, ob es 'nur' ein (einmaliger?) schädlicher Gebrauch war usw.

    Daher wird Ihnen nun sicher niemand aufgrund Ihrer Schilderungen die richtige Einstufung zurufen können, aber vielleicht helfen die Hinweise und die Lektüre der Eingruppierungsempfehlungen weiter, zum richtigen Ergebnis zu kommen.


    MfG,

    ck-pku