• Guten Tag zusammen,
    in der Somatik wird die U50.- und U51.- ja ab 2017 in einigen DRG`s erlösrelevant sein.
    Wird in ihren Häusern der Barthel Index auch in der Psychiatrie erfasst? ?(
    Viele Grüße Suse

  • Liebe User,

    im neuen Jahr führen bereits mittelschwere kognitive Funktionseinschränkungen zu einer Höhergruppierung in die PA04A, bisher galt das nur für die schweren.

    Wir haben nun überlegt, ob wir den erweiterten Bartehl-Index einführen sollen, weil er uns als am einfachsten handhabbares Instrument erscheint. Nun stellt sich mir die Frage, ob der denn auch für alle Patienten verwendet werden kann, denn er ist ursprünglich für neurologische Patienten entwickelt worden. Müsste ich eigentlich, wenn ich nicht-neurologische Patienten testen will, den kognitiven FIM oder den MMSE verwenden?

    Schöne Grüße

  • Hallo,

    ich habe auch eine Frage zur Bewertung vom "Barthel-Index-erweitert". Dieser führt ja seit 2020 zur Höhergruppierung in der PA04 bei bereits mittelschwere kognitive Funktionseinschränkungen (wie im Beitrag oben erwähnt).

    Meine Frage wie bewerten Sie diesen Test bei Pat. bei denen eine Sprachbarriere (andere Muttersprache) vorliegt / beschrieben wird? Durch die Sprachbarriere kann es beim "Barthel-Index-erweitert" im Ergebnis zu einer mittelschwere kognitive Funktionseinschränkungen (U51.10) kommen.

    Für mich ist unklar ob der "Barthel-Index-erweitert" dann überhaupt gewertet werden kann, gerade im Hinblick auf die Abrechnung.

    Schöne Grüße

  • Hallo,

    verstehe ich Sie richtig? Sie überlegen bei einem Patienten eine mittelschwere kognitive Funktionseinschränkung zu kodieren, weil eine Sprachbarriere vorliegt? Ohne weitere Anhalte für eine kognitive Funktionseinschränkung?

    Gruß

    B.W.

  • Hallo,

    meine Tendenz ist es dies nicht zu kodieren in einer solchen Konstellation. Es sind bei mir nur Fälle aufgeploppt, bei denen diese Problematik vorlag. Meine Frage bezog sich darauf, ob Anderen solche Fälle auch bekannt sind und wie Sie damit umgehen. Es ist ja schon fast überall Standard das alle PEPP-Fälle "gebarthelt" werden.

    Schöne Grüße