Eventrekorder bei Hirninfarkt

  • Hallo,

    im gleichen Aufenthalt soll ein Eventrekorder bei Hirninfarkt implantiert werden. Hat jemand Erfahrung damit? Fordert der MDK irgendwelche Voraussetzung zur Anerkennung?

    Vielen Dank im Voraus.

    MfG
    Ines Huttasch

  • Guten Tag, Frau Mutasch,

    was Herr Horndasch da so nett in zwei Worten zusammen gefasst hat, können Sie natürlich auch ausführlich erläutert finden. Die AHA hat gemeinsam mit der ASA (und der Firma Metronic ;) ) eine Initiative namens
    Understanding Diagnosis and Treatment of Cryptogenic Stroke
    ins Leben gerufen. Dort sind aktuelle Guidelines und auch Erklärungen für Patienten niedergelegt.
    Wenn Sie sich mit Ihrem MDK unterhalten wollen, finden Sie hier jede Menge Basiswissen.
    Der MDK Nord hatte sich in einer Ausarbeitung für die Kassen vor ca. einem Jahr eher kritisch gegenüber der Implantation von Event Recordern gezeigt und zunächst die Ausschöpfung aller sonstigen Diagnostik gefordert.

    Gruß

    W.

  • Hallo zusammen,

    der MDK Nordrhein geht noch weiter und zweifelt die Indikation im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots an, wenn nicht alle externen Ableitungsmöglichkeiten bis zu einem Zeitraum von 30 Tagen ausgeschöpft wurden, selbst bei Fällen in denen unzweifelhaft eine stationäre Notwendigkeit zum Zeitpunkt der Implantation bestand.
    Abstrus wird es wenn Sie versuchen externe Langzeitgeräte (bis 30 Tage) bei uns auf dem Markt zu finden. Bis jetzt gibt es diese wohl nur im amerikanischen Raum, da in Deutschland keine Vergütungsmöglichkeit für diese Geräte besteht. Also müsste man dem Patienten für den genannten Zeitraum LZG´s verpassen.
    Ambulant können Sie das Gerät auch nicht abrechnen da es im EBM keine Abbildung findet.

    Viele Grüße

  • Hallo Zusammen,

    vielen Dank .

    Mit freundlichen Grüßen
    Ines Huttasch

  • Guten Tag zusammen,

    ich wurde heute informiert, dass es ein Grundsatzgutachten des MDS vom 12.04.2019 geben soll, in dem die medizinische Sinnhaftigkeit eines Eventrekorders grundsätzlich in Frage gestellt wird, da dies die Studienlage derzeit nicht hergibt.

    Und deshalb natürlich keine Implantation mehr anerkannt wird. Kennt das jemand?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    daran wäre ich auch interessiert. Ich kenne nur das Grundsatzgutachten des MDK im Auftrag der Barmer vom Februar 2016.

    Gruß,

    S. Stephan

  • Wenn es eine neues GA dazu gibt, hätte ich es auch gerne, ich kenne auch nur das aus 2016.

    Vielen Dank,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Kann mir jemand helfen? Leider haben wir hier auch einen Fall aus 2016, worin der MDK den Eventrecorder nach Hirninfarkt ablehnt.

    Hat jemand den Fall irgendwie durchbekommen?

  • Hallo,

    das ist auch bei uns ein großes Problem. Aktuell haben wir eine Sammlung an Fällen zur Prüfung des Klagepotentials beim Medizincontroller. Wir warten da auf die Rückmeldung.

    In diesem Zusammenhang sind wir allerdings über die Crystal-AF-Studie gestolpert - Kennt jemand diese und kann genauere Aussagen hierzu treffen? Vielen Dank.

    Freundliche Grüße aus Sachsen

    Cyre

  • Hallo Cyre,

    einfach mal "googlen", dann finden Sie mehrere kurze Zusammenfassungen.

    Die Studie hat zwar gezeigt, dass sich bei Pat. mit kryptogenem Schlaganfall / TIA mit Hilfe des Ereignisrekorders häufiger intermittierende Episoden von Vorhofflimmern erkennen lassen als ohne den Rekorder, ob die Patienten aber in Bezug auf harte Endpunkte, Überleben, Re-Apoplex etc. davon profitieren, wurde hier nicht untersucht.

    Es gibt eine neue S1-AWMF-Leitline für Diagnostik und Therapie der Synkopen in der Neurologie, hier wird der Einsatz von ILR an mehreren Stellen empfohlen, der Evidenzgrad ist aber gering.

    Gruß

    S. Stephan