• Hallo zusammen,

    bin neu im Forum und noch recht neu in der Materie - und gehe mit einigen Fragen schwanger.

    Um gleich mal anzufangen:
    „Zu kodieren sind auch die von der psychiatr. Einrichtung nach §17d KHG veranlassten Leistungen (z.B. interne und externe konsiliarische Leistungen“), sofern diese nicht durch die Einrichtung selbst außerhalb von §17d KHG oder einen anderen Leistungserbringer mit der KK abgerechnet werden.“
    So habe ich es kürzlich gelesen (Quelle finde ich leider nicht mehr).

    Bisher werden in unserer Einrichtung keine Konzile kodiert. Die Frage ist auch, mit welcher OPS dies zusammenpasst...?
    Kann mir da jemand aus seinem Erfahrungsschatz auf die Sprünge helfen?

    Danke schon mal an all die Aktiven, die mir das eine oder andere Mal weitergeholfen haben!

  • Hallo und herzlich Willkommen,

    die Quelle ist die psychiatrische Kodierrichtlinie PP001a. Gemeint sind jedoch nicht die Konsile der Psychiater auf anderen Stationen, sondern die Leistungen, die an Patienten der Psychiatrie von externen Bereichen erbracht werden. Ein Beispiel wäre eine Wundversorgung in der Chirurgie nach Selbstverletzung. Sofern der Patient deshalb nicht verlegt werden muss (und die Leistung dann über die DRG abgerechnet wird), sind sie im Rahmen der psychiatrischen Behandlung mit dem entsprechenden OPS (im Falle der Wundversorgung z.B. 5-900.0*) zu kodieren (wenn auch eher nicht erlösrelevant).

    Gruß

  • Ja, mir geht es um externe Konsile bei niedergelassenen Ärzten oder Ambulanzen externer Kliniken. Offensichtlich gibt es also keinen generellen OPS, den man pauschal eingeben könnte, sondern muss je nach Art der Untersuchung kodieren. Das macht die Angelegenheit dann doch etwas aufwendiger, zumal wenn am Ende nichts dabei rausspringt.

    Dabei stellt sich dennoch die Frage gerade bei ND - wenn hier Symptome abgeklärt oder behandelt werden müssen, dann stellt dies doch ein Ressourcenverbrauch dar, der eine ND abrechnungstechnisch aufwerten sollte?!

  • Hallo Underwood,

    Mir ist noch völlig unklar, warum sie Konsilleistungen bei ambulanten Praxen oder in externen Kliniken kodieren wollen. Oder meinen Sie doch "durch"?
    Die von Ihnen veranlassten Leistungen Dritter Bei ihren eigenen Patienten können Sie grundsätzlich kodieren, wenn es einen spezifischen OPS- Kode für die Leistung selber gibt. Eine konsiliarische Untersuchung allein ist in der Regel keine OPS-Leistung.
    Anders verhält es sich mit den Diagnosen, die im Rahmen solcher Untersuchungen behandelt werden. Die beiden Sachverhalte ND und OPS sind unabhängig voneinander

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Nehmen wir mal ein Beispiel aus der Praxis: Ein schizophrener Patient mit vorbeschriebenen Hautausschlägen (etwa L20.9) am Rücken/Schulterbereich wird während der stationären Behandlung in einer dermatologischen Praxis untersucht. Er bekommt für diesen Zeitraum eine Begleitung durch eine Pflegekraft. Im Anschluss bekommt er von unserer Klinik entsprechende Medikamente zur Linderung der Beschwerden verabreicht.

    Was wäre im vorliegenden Fall sinnvoll zu kodieren?

    Dem obigen Posting ist zu entnehmen, dass die ND unabhängig von irgendwelchen OPS zu sehen sind. Gleichzeitig findet die Berücksichtigung von ND abhängig vom Ressourcenverbrauch statt. Wie passt dies zusammen? Stehe ich da irgendwie auf der Leitung?

  • Hallo Underwood,

    der Ressourcenverbrauch ist doch die Vergütung der konsiliarischen Leistung, die Ihr Haus selbst nicht durchführen konnte. Sie hatten also Aufwand und können dementsprechend gesicherte Nebendiagnosen und/oder Prozeduren auch kodieren.

    Allen ein schönes Wochenende.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo Underwood,
    dass die ND unabhängig vom OPS zu sehen ist, soll einfach nur bedeuten, dass Sie den ICD dieser ND kodieren können, auch wenn Sie keinen OPS kodieren können.
    Natürlich muss die ND einen Aufwand verursacht haben. In Ihrem Beispiel ist die Kodierung der L20.9 gerechtfertigt durch das Konsil und auch die Creme. Ganz normal, wie immer...Diagnose+Aufwand=Kodierung
    Einen OPS für die Untersuchung durch den Dermatologen gibt es aber nicht; somit können Sie auch Keinen kodieren.
    Anders bei einer Wundversorgung wie oben beschrieben. Oder z.B. einer Zahnbehandlung.....immer wenn der OPS-Katalog einen OPS hergibt, können Sie ihn kodieren, wenn er im Rahmen eines Konsils durch einen Dritten erbracht wurde. Denn Ihr Haus zahlt ja die Behandlung, da der Patient stationär ist, somit keine ambulante Abrechnung erfolgen kann.
    Gruß und schönes Wochenende

  • Aber wenn der Konsiliararzt "nur" draufschaut, ..keine Salbe, kein Verband.., kann ich diese Erkrankung dann trotzdem als ND kodieren?

    ...:-)

    Konsil - Draufschauen - Diagnose stellen = Aufwand.

    Also ja.

    Problematisch wird es bei zufälligen Nebenbefunden im Sono oder ähnliches. Wenn der Befund außerhalb der Fragestellung liegt und sonst nichts weiter gemacht wird, dann dürfte das nicht angegeben werden.

    Gruß

    Huibu