Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, ob in folgender Konstellation Fälle 1 und 4 aufgrund einer Rückverlegung miteinander zusammengeführt werden dürfen?
Fall 1: Aufnahme 15.11.2016, Entlassung 18.11.2016, DRG Bereich, Entlassgrund: „int.Verleg. m.Wechsel BPflV/KHEntgG“
Fall 2: Aufnahme 18.11.2016, Entlassung 05.12.2016, Psychiatrie, Aufnahmeanlass: Verlegung, Entlassungsgrund: „Beh. Regulär beendet“ -> Patient ist nach Hause entlassen
Fall 3: Aufnahme 14.12.2016, Entlassung 14.12.2016, Psychiatrie, Aufnahmeanlass: Einweisung, Entlassungsgrund: „int.Verleg. m.Wechsel BPflV/KHEntgG“
Fall 4: Aufnahme 14.12.2016, Entlassung 17.12.2016, DRG Bereich, Aufnahmeanlass: Verlegung, Entlassungsgrund: int.Verleg. m.Wechsel BPflV/KHEntgG“
Also A-B, B-A
Frage:
Dürfen Fall 1 und Fall 4 aufgrund einer Rückverlegung innerhalb 30 Tage zusammengeführt werden, auch wenn der Patient vom 05.12. – 14.12.2016 zu Hause war?
Danke für die Infos!